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Individualbeschwerden

Die Schweiz hat das dritte Fakultativprotokoll der UNO-Kinderrechtskonvention am 24. April 2017 ratifiziert. Es schafft die Möglichkeit, sich beim Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) über die Verletzung einzelner Rechte der Konvention bzw. der beiden Fakultativprotokolle von 2000 betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie und betreffend Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zu beklagen. Alle beurteilten Individualbeschwerden durch den Ausschuss finden sich hier.

Im Folgenden finden sich Zusammenfassungen der vom UNO-Kinderrechtsausschuss gutgeheissenen Individualbeschwerden gegen die Schweiz. Die im Rahmen dieser Verfahren gewährten vorsorglichen Massnahmen (interim measures CRC) finden sich hier.

Z.S. und A.S. gegen die Schweiz

02.03.2023

Mitteilung Nr. 74/2019, Entscheid vom 10. Februar 2022 Laut dem UNO-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz mit der Ausweisung von zwei Kindern gegen...

M.F. gegen die Schweiz

21.02.2023

Mitteilung Nr 126/2020, Entscheid vom 7. Februar 2023 Eine beim Ausschuss für die Rechte des Kindes (KRK) eingereichte Beschwerde führte...

M.K.A.H. gegen die Schweiz

13.10.2021

Mitteilung Nr. 95/2019, Entscheid vom 22. September 2021 Gemäss dem UNO-Ausschuss für Kinderrechte hat die Schweiz mit dem...

V.A. gegen die Schweiz

17.02.2021

Mitteilung Nr. 56/2018, Entscheid vom 28. September 2020 Der UNO-Kinderrechtsausschuss rügt die Schweiz, Artikel 3 und 12 der...