Im Freiheitsentzug erfahren die Grund- und Menschenrechte erhebliche Einschränkungen. Trotzdem sind Haft-, Justizvollzugsanstalten oder psychiatrische Einrichtungen keine rechtsfreien Räume. So ist der Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung in zahlreichen internationalen Verträgen niedergelegt und die UNO hat Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen erlassen – die «Nelson Mandela Rules».
Auch die Schweiz ist entsprechend verpflichtet, die Unterschiede zwischen dem Leben im Freiheitsentzug und dem Leben in Freiheit möglichst gering zu halten und die Menschenwürde der Gefangenen zu wahren. Doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Mangelnde Gesundheitsversorgung, übermässige Anordnung von Einzelhaft, fehlende Aussenkontakte, kein Zugang zum Recht oder die mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen, Menschen mit Behinderungen und LGBTIQ+-Personen sind nur eine Handvoll der Missstände, welche im Schweizer Freiheitsentzug vorzufinden sind. Alle haben sie etwas gemeinsam: Sie verletzen die Menschenwürde der Gefangenen.
Weil die Menschenwürde allen Menschen unabhängig ihrer Unterscheidungsmerkmale zusteht, startet humanrights.ch im November 2021 die Kampagne #DignityBehindBars.
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Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug
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