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Über 50 Todesfälle im Freiheitsentzug seit 2018

13.12.2022

Am 10. Dezember 2022, dem internationalen Menschenrechtstag, kamen auf dem Berner Waisenhausplatz Menschen zusammen, um sich an Kilian zu erinnern. Kilian starb 2018 in der Polizeiwache nebenan mit nur 20 Jahren. Weitere 50 Kerzen wurden angezündet; eine für jede Person, die seit 2018 in Freiheitsentzug in der Schweiz gestorben ist. Die Versammelten fragen sich: Warum werden keine unabhängigen Untersuchungen eingeleitet? Wie wird die Hafterstehungsfähigkeit von verhafteten Personen geprüft?

Am 26. Dezember 2018 starb Kilian alleine in einer Berner Polizeizelle. Zuvor hatte der zuständige Notfallarzt entschieden, dass Kilian trotz starker Intoxikation hafterstehungsfähig sei und nicht in ein Spital transferiert werden müsste -  eine verheerende Fehleinschätzung mit Todesfolge. Kilian, seine Angehörigen und Freund*innen bleiben mit diesem Schicksal nicht alleine: Seit 2018 hat humanrights.ch 50 weitere Todesfälle im Freiheitsentzug dokumentiert.

Wenn der Rechtsstaat Menschen die Freiheit entzieht, übernimmt er die Verantwortung, deren Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Stirbt eine gefangene Person unter aussergewöhnlichen Umständen, sind die Behörden gemäss dem Recht auf Leben nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dazu verpflichtet, den Todesfall umfassend zu untersuchen und unter Einsatz aller notwendiger Ressourcen geeignete Massnahmen zu treffen, um in Zukunft ähnliche Todesfälle zu verhindern.

Das ist bei Kilian nicht geschehen: Im März 2019 entschied die Staatsanwaltschaft, keine Anklage gegen den Arzt zu erheben, der die Hafterstehungsfähigkeit von Kilian beurteilt hatte und stellte das Verfahren ein. Dieser Entscheid wurde am 15. Juli 2020 vom Obergericht des Kantons Bern und am 13. Juni 2022 vom Bundesgericht gestützt.

Mit dem Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wollen die Angehörigen und Freund*innen von Kilian (die «Gruppe Kilian») klären, ob die Berner und Schweizer Justiz im Todesfall von Kilian eine unabhängige Untersuchung hätte einleiten müssen und ob der Kanton Bern und die Schweiz ihrer Pflicht, Kilians Recht auf Leben zu schützen, angemessen nachgekommen sind. Die Gruppe Kilian will wissen, ob der Tod von Kilian hätte verhindert werden können, indem er ins Spital statt auf die Polizeiwache in eine Zelle gebracht worden wäre.

Mit der Eingabe beim EGMR fordern wir zusammen mit der Gruppe Kilian das Recht auf Leben und insbesondere einen besseren Schutz des Lebens von gesundheitlich belasteten Gefangenen ein. Es muss zwingend in jedem Fall eines Entzugs der Freiheit eine angemessene Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit stattfinden.

Der Gang an den EGMR ist kostspielig. Sie können die Gruppe Kilian mit einer Spende unterstützen. Der ganze Spendenbetrag wird an die Gruppe weitergeleitet.

kontakt

Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

livia.schmid@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Di/Do/Fr