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Persönliche Freiheit / Freiheitsentzug

19.08.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts der persönlichen Freiheit. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit schützt jeden Menschen vor unrechtmässiger oder willkürlicher Freiheitsentziehung durch den Staat oder Dritte. Dies beinhaltet insbesondere:

  • Der Freiheitsentzug muss innerstaatlich gesetzlich vorgesehen sein und darf im Licht des internationalen Rechts nicht als willkürlich erscheinen
  • Recht auf unverzügliche Mitteilung der Gründe für den Freiheitsentzug
  • Anspruch auf unverzügliche richterliche Überprüfung der Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs
  • Anspruch auf gerichtliche Beurteilung einer strafrechtlichen Anschuldigung in angemessener Frist oder Entlassung aus der Untersuchungshaft
  • Anspruch auf Entschädigung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug

Rechtsquellen

Pflichten des Staates

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht der persönlichen Freiheit durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

  • Verhaftung ohne Haftbefehl bei bestehender gesetzlicher Regelung
  • Internierung eines Straftäters ohne gesetzliche Vorgaben
  • Verweigerung der Freilassung eines Gefangenen nach Ablauf der Freiheitsstrafe
  • Verhaftung wegen politischer Meinungsäusserung
  • Verschwindenlassen von Personen (Incommunicado Haft)

Schutzpflichten

Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Rechts auf persönliche Freiheit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:

  • Gesetzliche Vorkehrungen und praktische Massnahmen gegen Freiheitsentzug durch Dritte, z.B. staatlicher Schutz vor Entführungen von besonders exponierten Personen

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Rechts der persönlichen Freiheit, wie zum Beispiel:

  • Institutionelle Umsetzung der elementaren Rechte im Justizverfahren
  • Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit gewährleisten.
  • Ausrichtung von Entschädigungen in Fällen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs

Legitime Einschränkungen

Das Recht der persönlichen Freiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • Richterliche Anordnung von Untersuchungshaft im Rahmen eines Strafverfahrens
  • Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe in einem Strafprozess
  • Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung, falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kontroverse Themen

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel