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Verbot der Sklaverei, des Menschenhandels und der Zwangsarbeit

20.08.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht verankerten Menschenrechts Verbots der Sklaverei und der Zwangsarbeit. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Verbot der Sklaverei

Sklaverei und Leibeigenschaft sowie deren moderne Formen sind absolut verboten, und das Verbot kann auch in Notstandssituationen nicht ausser Kraft gesetzt werden. Als moderne Formen der Sklaverei gelten u.a.:

  • Kinder- und Frauenhandel
  • Zwangsprostitution
  • Menschenhandel zum Zweck wirtschaftlicher Ausbeutung
  • Schlimmste Formen der Kinderarbeit
  • Schlimmste Formen der Ausbeutung von Sans Papiers
  • Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten
  • Schuldknechtschaft

Verbot der Zwangsarbeit

Zwangsarbeit ist eine nicht-freiwillige Arbeitsleistung, welche von einer staatlichen Behörde mit Sanktionsdrohung angeordnet wird. Das Verbot der Zwangsarbeit gilt absolut; jedoch sind folgende Situationen davon ausgenommen:

  • Zwangsarbeit im Rahmen eines rechtmässigen Freiheitsentzugs
  • Arbeiten im Rahmen der Militärdienstpflicht oder des Ersatzdienstes
  • Dienstleistungen im Falle von Katastrophen
  • Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen der üblichen Bürgerpflichten

Rechtsquellen

Pflichten des Staates

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

  • Arbeitslager zum Zwecke der ideologisch-moralischen Umerziehung
  • Kommerzielle Ausbeutung der Arbeitspflicht von Strafgefangenen
  • Staatliche Beteiligung an Menschenhandel und Zwangsprostitution

Schutzpflichten

Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Verbots der Sklaverei und der Zwangsarbeit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:

  • Gesetzliches Verbot und strafrechtliche Verfolgung von allen Formen der Sklaverei, des Menschenhandels und der Zwangsarbeit unter Privaten

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Verbots der Sklaverei und der Zwangsarbeit, wie zum Beispiel:

  • Internationale Zusammenarbeit (z.B. Rechtshilfe) in der Strafverfolgung
  • Rechtsschutz für Opfer
  • Rehabilitierung und Reintegration von Opfern
  • Präventive Massnahmen, wie etwa verschärfte Grenzkontrollen
  • Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Verbots der Sklaverei, des Menschenhandels und der Zwangsarbeit gewährleisten.

Legitime Einschränkungen: keine

Das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit darf nicht eingeschränkt werden. Für Zwangsarbeit gelten aber die oben erwähnten Ausnahmen.

Kontroverse Themen

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel