20.08.2013
Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Verbots der Ausbeutung von Kindern. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.
Grundgehalt
Die Kinderarbeit als solche ist menschenrechtlich nicht verboten; doch die Kinderrechte machen klare Vorgaben zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung. Darüber hinaus sind die schlimmsten Formen von Kinderarbeit in absoluter Weise verboten: Sklaverei und ähnliche Praktiken, Zwangsarbeit, Kinderprostitution und –pornographie u.a.m.
Rechtsquellen
Pflichten des Staates
- Menschenrechte: Pflichten der Staaten
Erläuterungen zur Unterscheidung von Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten
Achtungspflichten
Unterlassen von Eingriffen in die Minimalstandards zum Schutz des Kindes vor Ausbeutung.
Schutzpflichten
Staatliche Massnahmen zum Schutz des Kindes vor Ausbeutung durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:
- Gesetzliche Minimalstandards zum Schutz des Kindes vor wirtschaftlicher Ausbeutung
- Strafrechtliche Verfolgung von Verstössen gegen das Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
Gewährleistungspflichten
Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für den Schutz des Kindes vor Ausbeutung, wie zum Beispiel:
- Rehabilitierung und Reintegration von Opfern
- Prävention von Ausbeutung von Kindern durch geeignete sozialpolitische Massnahmen
- Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Gebots gegen die Ausbeutung von Kindern gewährleisten
Legitime Einschränkungen: keine
Der Schutz von Kindern vor Ausbeutung darf nicht eingeschränkt werden.
Kontroverse Themen
- Welches ist das «richtige» Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung von Jugendlichen?
- Nehmen die Unternehmungen ihre soziale Verantwortung war?
Kinderarbeit in Kakaoplantagen - auch für Schweizer Schokolade - Was kann die Schweiz gegen Kinderprostitution unternehmen?
Kinderprostitution im Ausland - Was die Schweiz dagegen tut
Internationale Rechtsprechung (Beispiele)
- Zwangskinderarbeit zum Abbau von Baumwolle - Unternehmen werden zur Verantwortung gezogen
humanrights.ch vom 26.1.2012
Online-Texte zur Vertiefung
- Sozialer Schutz ist entscheidend im Kampf gegen Kinderarbeit
ILO, Pressemitteilung vom 26.4.2013 - Eine Zukunft ohne Kinderarbeit
Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, 2002 (pdf 186 S.) - Accelerating action against child labour
Global Report under the follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work 2010 (pdf, 98 S.)