Sozialrechte, politische Rechte und das Folterverbot: Mit der Unterzeichnung der UNO-Menschenrechtsabkommen ist die Schweiz gewisse Verpflichtungen eingegangen. Die Good-Practice-Empfehlungen, welche die UNO-Ausschüsse und der Menschenrechtsrat im Rahmen von Monitoringzyklen an die Schweiz richten, sollen Lücken im Menschenrechtsschutz aufzuzeigen und Fortschritte identifizieren. Alle Informationen zur Überprüfung durch die Vereinten Nationen finden Sie hier.