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Siebter Berichtszyklus 2017–

16.01.2023

Mit der Erarbeitung einer Themenliste hat der Anti-Folterausschuss anlässlich seiner 62. Session im November 2017 den siebten Zyklus zur Prüfung der Bemühungen der Schweiz zur Umsetzung der UN-Antifolterkonvention eingeläutet. Der Evaluationsprozess wird zum zweiten Mal mittels des vereinfachten Verfahrens («Simplified Reporting Procedure») durchgeführt. Dabei wird dem jeweiligen Staat bereits vor der Erarbeitung seines Staatenberichtes die sogenanngte «List of issues prior to reporting (LOIPR)» übergeben, welche der Ausschuss im Vorfeld erarbeitet. Damit soll die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden.

Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss nach der letzten Berichterstattung abgegeben hat.

Die Schweiz wird vom Anti-Folterausschuss an seiner 77. Sitzung im Juli 2023 überprüft.

List of issues prior to reporting

Der Ausschuss hat eine Themenliste («List of issues prior to reporting») für die Einreichung des achten periodischen Berichts durch die Schweiz vorbereitet.

Im Vorfeld hat die Kerngruppe der NGO-Plattform Menschenrechte einen Bericht mit Vorschlägen für die Themenliste eingereicht.

Staatenbericht der Schweiz

Die Schweiz reichte am 21. Juni 2019 ihren Staatenbericht ein.

  • Achter periodischer Bericht der Schweiz zuhanden des UNO-Komitees gegen Folter vom 21. Juni 2019
    (
    Deutsch / Französisch)

NGO-Bericht

Es liegt noch kein Schattenbericht vor.

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

Die Überprüfung der Schweiz durch den Ausschuss war ursprünglich für den August 2020 geplant. Sie findet frühestens Ende 2022 statt.