10.08.2016
Der Anti-Folterausschuss hat anlässlich seiner 55. Session vom 27. Juli – 14. August 2015 den siebten Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Anti-Folterkonvention geprüft. Das Berichtsverfahren wurde zum ersten Mal im vereinfachten Verfahren («Simplified Reporting Procedure») durchgeführt. Dabei wird dem jeweiligen Staat bereits vor der Erarbeitung seines Staatenberichtes die sogenanngte «List of issues prior to reporting (LOIPR)» übergeben, welche der Ausschuss im Vorfeld erarbeitet. Damit soll die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden. Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss nach der letzten Berichterstattung abgegeben hat.
- Les ONG demandent que la Suisse fasse davantage pour lutter contre la torture
Medienmitteilung der NGO-Koalition, 31.07.2015
List of issues prior to reporting
- Vom Ausschuss vorbereitete Themenliste für die Einreichung des siebten periodischen Berichts durch die Schweiz (CAT/C/CHE/Q/7) vom Januar 2013
Englisch / Französisch
Staatenbericht der Schweiz
- Siebter Bericht der Schweiz 2014
Deutsche Version
NGO-Berichte
- Rapport alternatif concernant la torture et les peines ou traitements cruels, inhumains ou dégradants en Suisse (septième rapport périodique de la Suisse 2014), juillet 2015
NGO-Bericht von ACAT, FIACAT, Amnesty International, apt, Humanrights.ch, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, OMCT und SFH (französisch mit einer Zusammenfassung in Englisch) - Informationen zur 55. Sitzung des Anti-Folterausschusses mit der Liste aller NGO-Eingaben
Website des UN-Hochkommissariates für Menschenrechte
Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen
- Schlussbemerkungen des Ausschusses gegen Folter vom 7. September 201
(in Englisch und Französisch; keine Übersetzung auf deutsch verfügbar) - Der UNO-Ausschusses gegen Folter richtet zum sechsten Mal Empfehlungen an die Adresse der Schweiz
Artikel auf humanrights.ch vom 14. August 2015
Follow-Up
Im Rahmen des Follow-Ups zu den Bermerkungen und Empfehlungen des UNO-Ausschuss gegen Folter erstellte die Schweiz einen «State Party report on Follow-up to Concluding Observations». Sie befasst sich darin mit den Empfehlungen des CAT zu unabhängigen Beschwerdestellen für Polizeigewalt, der Verurteilung von Folter und der Entschädigung der Opfer, der Ausweisung von Menschen, welchen Folter droht, dem Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden und dem Freiheitsentzug in der Schweiz.