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Sechster Berichtszyklus 2013–2015

10.08.2016

Der Anti-Folterausschuss hat anlässlich seiner 55. Session vom 27. Juli – 14. August 2015 den siebten Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Anti-Folterkonvention geprüft. Das Berichtsverfahren wurde zum ersten Mal im vereinfachten Verfahren («Simplified Reporting Procedure») durchgeführt. Dabei wird dem jeweiligen Staat bereits vor der Erarbeitung seines Staatenberichtes die sogenanngte «List of issues prior to reporting (LOIPR)» übergeben, welche der Ausschuss im Vorfeld erarbeitet. Damit soll die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden. Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss nach der letzten Berichterstattung abgegeben hat.

List of issues prior to reporting

  • Vom Ausschuss vorbereitete Themenliste für die Einreichung des siebten periodischen Berichts durch die Schweiz (CAT/C/CHE/Q/7) vom Januar 2013
    Englisch / Französisch

Staatenbericht der Schweiz

NGO-Berichte

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

Follow-Up

Im Rahmen des Follow-Ups zu den Bermerkungen und Empfehlungen des UNO-Ausschuss gegen Folter erstellte die Schweiz einen «State Party report on Follow-up to Concluding Observations». Sie befasst sich darin mit den Empfehlungen des CAT zu unabhängigen Beschwerdestellen für Polizeigewalt, der Verurteilung von Folter und der Entschädigung der Opfer, der Ausweisung von Menschen, welchen Folter droht, dem Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden und dem Freiheitsentzug in der Schweiz.