08.03.2021
Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UNO-Antifolterkonvention verpflichtete sich die Schweiz am 24. September 2009, dem UNO-Unterausschuss uneingeschränkten Zugang zu allen Orten zu geben, in denen Personen im Freiheitsentzug leben. Das UNO-Fakultativprotokoll zur Verhütung von Folter legt den Vertragsstaaten zudem nahe, unabhängige «Nationale Präventionsmechanismen» einzurichten, welche durch regelmässige Kontrollbesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs, Folter und/oder unmenschlichen Behandlungen vorbeugen sollen. In diesem Zusammenhang errichtete die Schweiz die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF.