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UNO-Unterausschuss zur Verhütung von Folter

08.03.2021

Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UNO-Antifolterkonvention verpflichtete sich die Schweiz am 24. September 2009, dem UNO-Unterausschuss uneingeschränkten Zugang zu allen Orten zu geben, in denen Personen im Freiheitsentzug leben. Das UNO-Fakultativprotokoll zur Verhütung von Folter legt den Vertragsstaaten zudem nahe, unabhängige «Nationale Präventionsmechanismen» einzurichten, welche durch regelmässige Kontrollbesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs, Folter und/oder unmenschlichen Behandlungen vorbeugen sollen. In diesem Zusammenhang errichtete die Schweiz die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF.