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UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

20.08.2018

Die Schweiz hat seit jeher ein gespaltenes Verhältnis zum UNO-Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem für dessen Überwachung zuständigen UNO-Ausschuss. So stellt sich die offizielle Schweiz seit der Ratifizierung des Pakts im Juni 1992 auf den Standpunkt, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht eingeklagt werden könnten und hat infolgedessen auch das Zusatzprotokoll zum Pakt I, welches Individualbeschwerden ermöglichen würde, nicht ratifiziert. Dies hält den UNO-Ausschuss nicht davon ab, im Rahmen des Berichterstattungsverfahren regelmässig den Finger auf wunde Punkte in der Umsetzung des Pakt I zu legen.