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Dritter Berichtszyklus 2018–2019

07.07.2023

Am 14. Februar 2018 verabschiedete der Bundesrat seinen vierten Bericht zur Umsetzung des Paktes der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) zuhanden des UN-Sozialausschusses in Genf und läutete damit – mit einiger Verspätung – den dritten Überwachungszyklus ein. Der vierte Bericht wäre bereits im Juni 2015 fällig gewesen.

Staatenbericht

List of Issues: Fragen des UN-Sozialausschusses und Antworten der Schweizer Regierung

Im August 2018 legte die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz dem Ausschuss Vorschläge für die «List of issues» zur Behandlung des Berichts vor. Am 19. Oktober 2018 übermittelte die «Pre-Sessional Working Group» des UN-Ausschusses die «List of Issues» schliesslich der Schweizer Regierung.

Die Schweiz veröffentlichte ihre Antworten zur «List of Issues» am 27. Mai 2019.

Zivilgesellschaftlicher Schattenbericht

Am 6. September 2019 hat die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz dem UN-Sozialausschuss ihren Schattenbericht übermittelt.

  • Schattenbericht der Zivilgesellschaft
    NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, 6. September 2019 (Französisch / Englisch)

Anhörung durch den Sozialausschuss

Die Überprüfung der Schweiz im Rahmen der 66. Sitzung des UN-Sozialausschusses fand am 1. und 2. Oktober 2019 in Genf statt. Mit dabei waren auch Vertreter/innen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz.

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen des Sozialausschusses

Am 18. Oktober 2019 hat der Ausschuss seine Empfehlungen veröffentlicht.

Follow-Up

Im Rahmen seiner Verpflichtung zur Verbreitung der Empfehlungen des UNO-Sozialausschusses hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 3. Dezember 2020 eine nationale Konferenz organisiert. Die Tagung wurde von der Zivilgesellschaft kritisiert, weil sie zwischen den rund sechzig Teilnehmer*innen aus Bundesverwaltung, kantonalen Behörden, Universitäten und der Zivilgesellschaft keinen konstruktiven Dialog herzustellen vermochte.

Die Schweiz ist gemäss Empfehlung Ziffer 63 zudem verpflichtet, innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der abschließenden Bemerkungen über die Umsetzung der Empfehlungen zu einer nationalen Menschenrechtsinstitution (Ziff. 9), der Wirtschaft und Menschenrechte (Ziff. 11) und dem Sorgerecht für Kinder (Ziff. 41) einen Bericht abzugeben. Der Zwischenbericht wurde am 11. August 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz hat ihrerseits beim UNO-Sozialausschuss einen NGO-Bericht zu den drei Empfehlungen eingereicht. Am 14. April 2022 veröffentlichte das Gremium seine Einschätzungen zum Follow-Up Bericht der Schweiz.