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UNO unterstützt NGO-Forderungen für die Achtung der Sozialrechte in der Schweiz

04.08.2020

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte griff nach der Überprüfung der Schweiz die Hauptforderungen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in seinen Empfehlungen auf. Die UNO-Experten wiesen auf die Defizite der Schweiz in vielen Bereichen hin.

Am 18. November 2019 veröffentlichte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) nach der Überprüfung seine Empfehlungen an die Schweiz. Die 18 unabhängigen Expert*innen des Ausschusses nahmen erneut «mit Besorgnis» die Ausführungen der Schweiz zur Nicht-Einklagbarkeit der WSK-Rechte und die Tatsache zur Kenntnis, dass das Bundesgericht seine Auffassung des «programmatischen Charakters» dieser Rechte bestätigt hatte. Der Ausschuss unterstützte die Position der Zivilgesellschaft, dass Lohngleichheit, strenge Kontrollen der Arbeitsbedingungen zur Bekämpfung von Ausbeutung, die Gleichbehandlung der Sozialhilfeempfangenden in den verschiedenen Kantonen, die Gesundheit von Transgender-Personen und das Recht auf Familiennachzug nicht bloss Ziele seien. Es handelt sich vielmehr um verbindliche rechtliche Verpflichtungen, und Opfer von Verletzungen dieser Verpflichtungen müssen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln haben. Der Ausschuss empfiehlt zudem, die Koordinationsmechanismen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu stärken, um die vollständige Umsetzung der WSK-Rechte zu gewährleisten.

Die Mängel der Schweiz waren Gegenstand von 31 Empfehlungen des Ausschusses. Die Schweizer Behörden müssen sie nun auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene umsetzen. Die Zivilgesellschaft – insbesondere die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz – wird darüber wachen. Über den ganzen Überprüfungsprozess informiert ausführlich der Bericht von FIAN Schweiz.

Viele Organisationen, eine Zivilgesellschaft und eine Stimme

Während der Vorbereitungsphase legte die Schweiz im Februar 2018 ihren 4. Staatenbericht über die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) vor. Im Sommer 2018 bereiteten 17 Schweizer Organisationen der Zivilgesellschaft eine erste Eingabe an den Ausschuss für WSK-Rechte vor. Die Eingabe fasste die Anliegen nach der Durchsicht des offiziellen Berichts zusammen und schlug Fragen für die Themenliste des Ausschusses zuhanden der Schweiz vor.

Im Herbst 2018 wurde innerhalb der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz die Arbeitsgruppe «Pakt I» gegründet, um die Arbeit der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit der Überprüfung der Schweiz zu koordinieren. Die Jahreskonferenz der Plattform im Juni 2019 war den WSK-Rechten sowie der Vorbereitung der Überprüfung der Schweiz und den Folgemassnahmen gewidmet.

Obwohl diese Koordinationsarbeit hauptsächlich auf ehrenamtlicher Basis geleistet wurde, ermöglichte sie es, Beiträge von 28 zivilgesellschaftlichen Organisationen auf nationaler Ebene zu sammeln, einen gemeinsamen Parallelbericht als Antwort auf den Bericht der Schweizer Behörden zu erstellen und im September 2019 vorzulegen. «Diese gute Zusammenarbeit verdeutlicht das Engagement und die Fachkompetenz von Menschenrechtsaktivisten/-innen in der Schweiz», betont Léa Winter, Koordinatorin der Arbeitsgruppe «Pakt I» der NGO-Plattform.

Die wiederholte Nichteinhaltung der UNO-Empfehlungen durch die Schweiz

In seinen «Abschliessenden Bemerkungen» erinnerte der Ausschuss die Schweiz an sieben seiner Empfehlungen, die er während der letzten Überprüfung der Schweiz im Jahr 2010 abgegeben hatte. Deren Nicht-Umsetzung sei ein Ausdruck der Stagnation bei bestimmten grundlegenden Herausforderungen, so die fehlende direkte Anwendbarkeit des Paktes, das Fehlen einer nationalen Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien und das Fehlen eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes, die mangelnde Übereinstimmung der schweizerischen Gesetzgebung mit dem internationalen Arbeitsrecht (Verweigerung der Wiedereinstellung bei gewerkschaftsfeindlicher Entlassung), die kantonalen Ungleichheiten in der Sozialhilfe, die Freitodprävention, der unzureichende Schutz nationaler Minderheiten oder die Nichteinhaltung der Verpflichtung der Schweiz, 0.7% des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit auszugeben.

Darüber hinaus gab der Ausschuss 18 neue Empfehlungen ab, unter andere in Bezug auf die Sorgfaltsprüfungspflicht von Unternehmen, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen, die Arbeitslosigkeit von älteren Menschen, den Mindestlohn, die Beweislastumkehr in Gerichtsverfahren zu missbräuchlicher Kündigung, die gemeinsame Elternzeit, den Familiennachzug und den Zugang zu Bildung für junge abgewiesene Asylbewerberende.

Leider griff der Ausschuss die Empfehlungen der Zivilgesellschaft zur Abschaffung des Status der vorläufigen Aufnahme, zur Regularisierung des Aufenthaltsstatus von seit vielen Jahren in der Schweiz lebenden Personen oder zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt, nicht auf. Auch die Bedingungen für die Abschiebung und die Inhaftierung von Minderjährigen waren trotz der Vorlage eines Berichts von Human Rights Watch zu diesem Thema nicht Gegenstand der Empfehlungen.

Die Schweiz behält eine restriktive Position bei

Die Schweiz ist heute einer der letzten Vertragsstaaten, der die Position verteidigt, dass die WSK-Rechte nur programmatische Grundsätze und Ziele und keine rechtlichen Verpflichtungen seien. Dazu sagt Christophe Golay von der Académie de droit international humanitaire et de droits humains in Genf: «Diese Position ist nicht mehr haltbar und wurde vom Ausschuss für WSK-Rechte erneut kritisiert. In den letzten zwei Jahrzehnten zeigte die Entstehung einer reichen Rechtsprechung zu den WSK-Rechten auf nationaler und internationaler Ebene, dass diese Rechte durchaus einklagbar sind. Diese Entwicklung gipfelte in der Annahme des Fakultativprotokolls zum Pakt im Jahr 2008, das die Einreichung von Mitteilungen zu WSK-Rechtsverletzungen vor dem UN-Ausschuss ermöglicht.» Während der Überprüfung kündigte die Schweiz nichtsdestotrotz an, dass sie nicht beabsichtige, das Fakultativprotokoll zu unterzeichnen, und nannte dafür Gründe, welche die Experten/-innen als «nicht überzeugend» bezeichneten.

Zudem betonte der Ausschuss wiederholt, dass «die Schweiz ihr föderales System nicht als Rechtfertigung benutzen kann, um sich ihren internationalen Verpflichtungen zu entziehen». Die zwischen den Kantonen bestehenden Unterschiede, insbesondere in der Sozialhilfe oder im Recht auf Bildung, sind Ursache eklatanter Diskriminierung und müssen auf Bundesebene harmonisiert werden.

Weiterverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses

Der Wunsch der Zivilgesellschaft ist es, einen ähnlichen Prozess durchzuführen, wie er 2011 von der Académie de droit international humanitaire et de droits humains und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR entwickelt wurde. «Leider hat das SKMR für den Zeitraum 2020 - 2022 keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Pakt geplant, und der Arbeitsgruppe «Pakt I» der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz fehlen die Ressourcen, um ein solches Seminar allein zu organisieren», bedauert Léa Winter.

Der Bund hat für 2020 eine Folgekonferenz mit seinen externen Partnern vorgesehen. Die Arbeitsgruppe hat ihr Interesse bekundet, an der Organisation dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Die Universität Lausanne plant zudem für den 4. Juni 2020 eine Veranstaltung zur Umsetzung der Abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses für WSK-Rechte in die kantonalen Gesetzgebungen, an der die Arbeitsgruppe beteiligt ist.

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