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Vierter Berichtszyklus 2014–2017

16.01.2023

Am 3./4. Juli 2017 hat der UNO-Menschenrechtsausschuss den vierten Schweizer Staatenbericht zur Umsetzung des Pakts II behandelt. Die Schweiz hatte sich bereit erklärt, das vierte Staatenberichtsverfahren erstmals im neuen, vereinfachten Verfahren durchzuführen (sog. «Simplified Reporting Procedure»). Dies bedeutet, dass die Schweiz ihren Staatenbericht vom 15. Oktober 2015 auf der Grundlage einer Fragenliste («List of issues prior to reporting») des Menschenrechtsausschusses erstellt hat.

«List of Issues»: Fragen des Ausschusses und Antworten der Schweizer Regierung

An seiner 112. Sitzung vom 7. - 31. Oktober 2014 hat der Menschenrechtsausschuss bzw. die «Country Report Task Force» die sog. «List of Issues» zuhanden der Schweizer Regierung zusammengestellt. Für die Erstellung des Berichts zu den in der «List of Issues» aufgeworfenen Fragen hatte die Schweiz Zeit bis am 1. November 2015.

Beiträge der NGO zur «List of Issues»

Im Juli 2014 hatten 13 schweizerische Organisationen eine von humanrights.ch redigierte Zusammenstellung mit konkreten Fragen an die Schweiz zuhanden der «Country Report Task Force» eingereicht. Die NGO-Vorschläge sind teilweise in die «List of Issues» (vgl. unten) eingeflossen.

Staatenbericht der Schweiz

Beiträge der NGO für die Verhandlung des Schweizer Berichts

Die NGO-Plattform Menschenrechte hat zur Überprüfung der Schweiz einen Bericht erarbeitet, der von humanrights.ch, Amnesty International Schweiz, Inclusion handicap, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz sowie Terre des femmes Schweiz redigiert wurde. Insgesamt wurden 7 Schattenberichte eingereicht.

Anhörung der Schweizer Delegation am 3./4. Juli 2017

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates

Follow-Up

Im Rahmen des Follow-Ups zu den Bermerkungen und Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates erstellte die Schweiz einen «State Party report on Follow-up to Concluding Observations». Sie befasst sich darin mit den Empfehlungen des Menschenrechtsrates zur Vereinbarkeit von Volksinitiativen und nationalem Recht mit den Verpflichtungen aus UNO-Pakt II, der Nationalen Menschenrechtsinstitution, unabhängigen Beschwerdestellen bei polizeilichem Fehlverhalten und den in diesem Zusammenhang geforderten Statistiken. Am 16. August 2021 veröffentlichte der Menschenrechtsausschuss seinerseit einen Bericht zum Follow-Up der Schweiz.