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Sonderverfahren

29.09.2022

Der UNO-Menschenrechtsrat kann zum Schutz der Menschenrechte sogenannte Sonderverfahren (Special Procedures) einleiten. Dafür setzt er Sonderberichterstatter*innen (Special Rapporteurs), Unabhängige Expert*innen (Independent Experts) und Arbeitsgruppen (Working groups) ein, welche sich mit bestimmten Themen oder Staaten beschäftigen. Sie begeben sich dazu regelmässig auf Ländermissionen und legen dem UNO-Menschenrechtsrat sowie der UNO-Generalversammlung mindestens einmal pro Jahr ihre Einschätzungen und Empfehlungen vor.

Die Schweiz wurde seit 1998 bereits fünfmal im Rahmen von Sonderverfahren besucht. Zwei weitere Verfahren – der Sonderberichterstatterin für Menschenhandel (2016) und des unabhängigen Experten für extreme Armut (2011) – wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Folgenden werden die durchgeführten Besuche und veröffentlichten Berichte dokumentiert.

Besuch der Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung (2022)

Die Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung besuchte im Januar 2022 die Schweiz. Sie zeigt sich besorgt über die starke Verbreitung von anti-Schwarzen Rassismus als auch über die Menschenrechtssituation von Personen afrikanischer Abstammung in der Schweiz und fordert dringlich zum Handeln auf.

Besuch des Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung (2019)

Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung – Saad Alfarargi – besucht im Herbst 2019 die Schweiz. Er fordert die Behörden auf, Menschen mit Behinderungen verstärkt zu berücksichtigen, die Gleichstellung voranzutreiben, eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu Gründen und im Rahmen von Handelsabkommen die Gewährleistung der Menschenrechte sicherzustellen.

Besuch der Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldner*innen (2019)

Die Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldner*innen als Mittel zur Verletzung der Menschenrechte und zur Verhinderung der Ausübung des Rechts der Menschen auf Selbstbestimmung besucht im Mai 2019 die Schweiz. Sie zeigt sich besorgt, dass es keine einheitlichen nationalen Standards für privates Sicherheitspersonal gibt – welches mittlerweile die Zahl der Polizist*innen übersteigt und durch Verträge mit den Behörden auch in sensiblen Bereichen wie dem Asylwesen tätig ist.

Besuch des unabhängigen Experten für Auslandverschuldung (2017)

Der unabhängige Experte für Auslandverschuldung, sonstige internationale finanzielle Verpflichtungen und Menschenrechte – Juan Pablo Bohoslavsk – besucht im Herbst 2017 die Schweiz. Er untersucht insbesondere, was die Behörden und der Finanzsektor zur Einschränkung unlauterer Finanzströme unternehmen, die sich nachteilig auf die Menschenrechte auswirken.

Besuch des Sonderberichterstatters für Rassismus (2006)

Der Sonderberichterstatter für zeitgenössische Formen von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Xenophobie und damit zusammenhängende Intoleranz – Doudou Diène – besucht im Januar 2006 die Schweiz. Er kritisiert in seinem Bericht vom Januar 2007, dass es in der Schweiz keine nationalen, politischen und rechtliche Strategien gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gibt. Zudem merkt er an, dass die Problematik auf nationaler Ebene grundsätzlich keine Anerkennung findet.