humanrights.ch Logo Icon

UN-Menschenrechtsexperte untersucht Bemühungen der Schweiz zur Eindämmung unlauterer Finanzströme

17.10.2017

Nach seinem Besuch Ende September 2017 in der Schweiz machte der UN-Menschenrechtsexperte Juan Pablo Bohoslavsky eine durchzogene Bilanz. Die Schweiz hätte in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, doch weitere Anstrengungen seien notwendig, um sicherzustellen, dass kein Geld aus Korruption oder zum Zwecke der Steuerhinterziehung in den Schweizer Finanzmarkt eindringe.

Der Besuch des UNO-Menschenrechtsexperten in der Schweiz

Der unabhängige Sachverständige der UNO zu Auslandsverschuldung und Menschenrechten, Juan Pablo Bohoslavsky, besuchte vom 25. September bis zum 4. Oktober 2017 die Schweiz. Er traf sich mit Parlamentarier/innen, Vertreter/innen der Behörden, des Finanz-und Handelssektors, der Zivilgesellschaft sowie mit akademischen Experten/innen in Bern, Basel, Genf und Zürich. Der Besuch fand auf Einladung der Schweiz statt. Im Mittelpunkt der Gespräche standen unlautere Finanzströme wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption, die sich nachteilig auf die Menschenrechte auswirken. 

Im Vorfeld erklärte der Experte, dass er während des Besuchs der Frage nachgehen möchte, «wie der Schutz der Menschenrechte in Entwicklungsfinanzierung, internationalen Investitionsschutzabkommen und Entwicklungszusammenarbeit integriert worden ist und mit welchen Herausforderungen die Schweiz in diesem Feld konfrontiert ist».

Finanzwirtschaft und Menschenrechte

Spätestens seit der Finanzkrise 2008 ist die Verantwortung des Finanzsektors im Bereich der Menschenrechte stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gelten auch für Finanzinstitute. Diese verletzen ihre Sorgfaltspflicht, wenn sie direkt durch Kreditvergabe oder indirekt durch die Platzierung von Aktien und Anleihen Menschenrechtsverletzungen begünstigen.

Gemäss Public eye sind Schweizer Banken meist nicht direkt an Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Sie trügen aber eine Mitverantwortung, wenn sie Geschäftsverbindungen mit Firmen eingingen, die Menschrechte systematisch verletzten. 

Lob und Tadel

Gemäss der Medienmitteilung des Hochkommissariats für Menschenrechte betonte der Menschenrechtsexperte während seines Besuchs die wichtige Rolle der Schweiz als internationaler Banken- und Finanzplatz und als Drehscheibe für den globalen Rohstoffhandel. Entsprechend gross sei aber auch die Verantwortung des Finanzsektors der Schweiz, keine Menschenrechtsverletzungen zu begünstigen.

In der Schweiz seien seit 2008 zahlreiche Massnahmen ergriffen worden, um den Ruf des Bankensektors wieder herzustellen, sagte der UNO-Experte. Ein Fortschritt sei beispielsweise, dass in den vergangenen Jahren gestohlene Vermögenswerte in beträchtlichem Umfang eingefroren wurden, die korrupte politische Eliten in der Schweiz versteckt haben. Darunter seien auch ausländische Potentaten, die Menschenrechtsverstösse begangen haben. Ausserdem seien spezielle Gesetze verabschiedet worden, um diese Vermögenswerte in die betroffenen Länder rückübertragen zu können.  Allerdings bemerkt der Experte auch, dass die Schweiz weiterhin keine Vermögen einfrieren könne von Machthabern, die weiterhin im Amt seien. Zudem dauere die Rückgabe der gestohlenen Vermögen an ein Herkunftsland oft sehr lange.

Schweizer Finanzplatz mischt mit

Unlautere Finanzströme in der Schweiz seien auch weiterhin ein grosses Problem. «Unlautere Finanzströme untergraben die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte. Sie reduzieren insbesondere den Spielraum von Entwicklungsländern, öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren, wie das Gesundheits- und Bildungswesen oder grundlegende Systeme der sozialen Sicherheit», sagte Bohoslavsky.

«Trotz erheblicher Bemühungen, wie die Annahme neuer Rechtsvorschriften zur Verbesserung und Identifikation verdächtiger Transaktionen bleibt das Risiko, dass der Schweizer Finanzmarkt zur Geldwäscherei benutzt wird», ergänzte Bohoslavsky.

Als negatives Beispiel nennt der UN-Experte  die Verwicklung von Schweizer Banken in den Korruptionsskandal um den brasilianischen Ölkonzern Petrobras und in den milliardenschweren Geldwäscherei-Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Der Experte unterstreicht zudem, dass die strafrechtlichen Sanktionen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Ausland weiterhin sehr schwach seien. Eine strafrechtliche Handlung entstehe nur, wenn der im Ausland entstandene Steuerausfall  CHF 300‘000.- übersteigt.

Der Experte äussert sich auch zur Steuervorlage 17, der Neuauflage der an der Urne versenkten Unternehmenssteuerreform III. Hier zeigt sich der UN-Experte besorgt über die potentiell schädlichen Menschenrechtsfolgen der überarbeiteten Reform. Er erachtet Steuervorteile für multinationale Unternehmen in der Schweiz als höchst problematisch. Diese führten dazu, dass viele Unternehmen die Schweiz als ihren Hauptsitz wählen, und somit würden die Steuereinnahmen im Ausland verringert.  Bohoslavsky fordert deshalb eine Steuerreform, welche die sozialen und menschenrechtlichen Folgen im In-und Ausland abschätzt.

Aktionsplan ohne Finanzplatz

Schlussendlich begrüsst Juan Pablo Bohoslavsky, dass die Schweiz im Dezember 2016 einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten verabschiedet hat. Allerdings stellt er auch fest, dass der Aktionsplan nur wenige regulatorische Maßnahmen enthält, um die Einhaltung von Menschenrechten durch Konzerne zu verbessen. Auch beinhalte der Aktionsplan keinen Massnahmenkatalog für den Finanzplatz Schweiz.

Brief an die Thun Group of Banks

Im Anschluss an seinen Besuch in der Schweiz hat Juan Pablo Boholslavsky einen offenen Brief an die Thun Group of Banks geschrieben, mit der er sich getroffen hatte. Die Thun Group of Banks ist eine informelle Gruppe von Bankenvertretern, die erörtert, welche Bedeutung die UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte für die Geschäftstätigkeiten von Banken hat.  Diese Gruppe besteht seit 2011 und trifft sich jährlich in Thun. Zur Gruppe gehören die UBS, die Credit Suisse, BNP Paribas, die Deutsche Bank und weitere internationale Banken. Der UNO Menschenrechtsexperte begrüsst in seinem Brief grundsätzlich die Diskussionen innerhalb der Thun Group of Banks.

Der Experte bemängelt aber, dass in den Diskussionen die UNO Leitlinien zu Auslandverschuldung und Menschenrechten kaum behandelt werden. Diese Leitlinien wollen verhindern, dass die Pflicht der Staaten zur Rückzahlung von Auslandschulden die Pflicht zur Verwirklichung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten unterminiert.

Diese Leitlinien wurden vom UNO Menschenrechtsrat 2012 verabschiedet. Dabei ist anzumerken, dass die entsprechende Resolution A/HRC/RES/20/10 umstritten war und auch das damit verbundene Mandat des UNO Menschenrechtsexperten nicht überall auf Unterstützung stösst. Die Schweiz hatte damals zusammen mit den meisten Ländern des westlichen Blocks gegen die Resolution gestimmt. Die Leitlinien zu Auslandverschuldung und Menschenrechten richten sich insbesondere auch an internationale Finanzinstitutionen. Gerade deshalb zeigte sich Juan Pablo Boholslavsky enttäuscht, dass die internationalen Finanzinstitutionen der Thun Group of Banks die UNO Leitlinien scheinbar kaum zur Kenntnis genommen haben.

Des Weiteren rät der UNO Menschenrechtsexperte der Thun Group of Banks, sich Gedanken zu machen über die Kreditvergabe an Staaten oder staatsnahe Unternehmen, welche in einem Umfeld operieren, wo systematische Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Er unterstreicht, dass die Kreditvergabe an Staaten, welche grobe Menschenrechtsverletzungen begehen, den Zustand der Nichteinhaltung der Menschenrechte verlängern könne. Solche Staaten könnten mit dem zusätzlichen Geld ihr autoritäres Regime oder auch die politische Ausgrenzung viel länger aufrechterhalten. In diesem Zusammenhang müsse die Einhaltung von Sanktionen des UNO Sicherheitsrates das absolute Minimum sein. Darüber hinaus sollen aber die Banken Entscheide über eine Kreditvergabe immer auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Menschenrechte beurteilen.

Wie weiter?

Der Besuch in der Schweiz war Teil einer Reihe von Länderbesuchen. Zuvor hatte Juan Pablo Bohoslavsky  mit ähnlichen Fragestellungen bereits Panama und Tunesien besucht. Er wird seine Empfehlungen zur Eindämmung unlauterer Finanzströme dem UN-Menschenrechtsrat im März 2018 in einem umfassenden Bericht vorlegen.

Dokumentation