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Schweizer Grossbanken mitverantwortlich für Menschenrechtsverletzungen

05.08.2011

Die Erklärung von Bern (EvB) dokumentiert auf der Website «Banken und Menschenrechte» seit April 2010 kontroverse Finanzierungen der Credit Suisse und der UBS und analysiert den Umgang der Grossbanken mit Menschenrechten.

Am 14. Juli 2011 hat die EvB mit einem Update des Positionspapiers von 2010 und mit einer neuen Hintergrundrecherche über die finanziellen Verflechtungen die Website komplett aktualisiert.

Anwendung der UNO-Leitlinien auf das Bankengeschäft

In ihrem Update bezieht sich die EvB auf die im Juni 2011 vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedeten Menschenrechtsleitlinien für Unternehmen. Gemäss dieser Richtlinien haben international tätige Firmen, darunter auch Finanzinstitute, eine besondere Sorgfaltspflicht zu erfüllen, damit in ihrem Wirkungskreis keine Menschenrechte verletzt werden. Unternehmen sind in Zukunft nicht nur für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, wenn diese direkt aus der Geschäftstätigkeit der Unternehmen resultieren, sondern auch, wenn die Unternehmen über ihre Produkte und Dienstleistungen indirekt Menschenrechte verletzen. Darunter fällt auch die Finanzierungstätigkeit der Banken, sei es direkt durch Kreditvergabe oder indirekt durch die Unterstützung bei der Platzierung von Aktien und Anleihen.

Der UNO-Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, fordert mit den Guiding Principles ausdrücklich, dass auch der Finanzsektor Verantwortung für durch ihn mitverursachte Menschenrechtsverletzungen übernimmt. Die Wahrnehmung dieser sog. «Responsibility to Respect Human Rights» erfordert von den Banken Menschenrechtsrichtlinien, Prozesse für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen und Transparenz.

Ziel der Kampagne: Ein Umdenken bei den Grossbanken bewirken

Die EvB will mit ihrer Kampagne aufklären und darlegen, dass die Banken, obwohl sie nicht direkt an diesen Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, über ihre Geschäftstätigkeit zu Komplizen von Unternehmen werden, welche Menschenrechtsverletzungen direkt bewirken oder als Folge ihrer Aktivitäten in Kauf nehmen. Indem die CS und die UBS solchen Firmen Kredite geben oder sie bei der Kapitalbeschaffung unterstützen, tragen sie eine Mitverantwortung für begangene Menschenrechtsverletzungen.

Bisher beziehen sich die beiden Grossbanken nur sehr vage auf die Menschenrechtsstandards und ignorieren diese Mitverantwortung. Ihre Standards und Richtlinien sind - im Gegensatz zu andern international tätigen Banken - nicht transparent.

Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht bedeutet für Grossbanken wie die UBS und die CS, dass sie eine umfassende Menschenrechtsrichtlinie («Policy») entwickeln müssen, wie die EvB schreibt. Dazu gehöre das vorgängige Überprüfen der Auswirkungen aller Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte. Sie müssen deren Einhaltung in ihren Standards und Abläufen verankern, fordert die EvB. Zudem sollten sie ihre diesbezüglichen Policies und Standards öffentlich zugänglich machen.

Die EvB kommt in ihrem Update vom Juli 2011 auf der Grundlage ihres Monitoring zu folgender Zwischenbilanz: «Trotz gewisser Fortschritte bei der Credit Suisse sind sowohl Prozesse als auch Transparenz der beiden Schweizer Grossbanken mangelhaft und erfüllen die Leitprinzipien des UNO-Sonderbeauftragten nicht.»

Die CS weist die Vorwürfe in einem Communiqué zurück. Die CS unterstütze die «Guiding Principles on Business and Human Rights» des UNO-Menschenrechtsrats und sie würde in ihren Geschäften den möglichen Menschenrechtsverletzungen gegenüber lokalen oder indigenen Gemeinschaften besondere Beachtung zukommen lassen.

Überzeugende Webdokumentation

Die Wedokumentation der EvB, die im April 2010 erstmals lanciert wurde, überzeugt durch eine übersichtliche Darstellung von Fallbeispielen. Diese zeigen auf, dass bestimmte Geschäftstätigkeiten der Schweizer Grossbanken mit konkreten Menschenrechtsverletzungen verknüpft sind. Betroffen sind unter anderem das Recht auf Leben, das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nahrung.

Die CS ist beispielsweise bei der Finanzierung des Zink- und Aluminiumproduzenten Vedanta Resources stark engagiert. Dieser indische Bergbauriese ist in mehr als einem Fall in Menschenrechtsverletzungen gegenüber indigener Gruppen involviert. Die UBS finanziert zum Beispiel die Betreibergesellschaft einer Goldmine in Papua Neuguinea, in deren Umfeld Menschen gewaltsam vertrieben wurden.

Diese und etliche weitere Fallbeispiele dokumentiert die EvB auf ihrer Kampagnen-Webseite www.bankenundmenschenrechte.ch. Die Website ist ausgesprochen benutzerfreundlich aufgebaut und auch für Laien leicht nachvollziehbar. Der/die Benutzer/in findet zu den jeweiligen Menschenrechten per Mausklick konkrete Beispiele für die Verknüpfung der Schweizer Grossbanken mit Firmen, die im Ausland in Menschenrechtsverletzungen involviert sind. Die aufgeführten Fallbeispiele zeigen, wie das Leben der lokalen Bevölkerung, von Arbeiterinnen und Aktivisten, durch Umsiedlungen, Vertreibungen oder Konflikte um Wasser und Land bedroht ist.