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Menschenrechtsrat - Spezialverfahren («Special Procedures»)

Die von der Menschenrechtskommission entwickelten Spezialverfahren oder «Special Procedures» befassen sich mit der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Staat oder mit einem bestimmten, international virulenten Menschenrechtsthema. Die Mandate sind somit entweder länderspezifisch oder thematisch. Die Mandatsträger/-innen – das können Einzelpersonen (Sonderberichtserstatter/-innen) oder Arbeitsgruppen sein - bestehen aus unabhängigen Experten/-innen, die über das notwendige Fachwissen verfügen und zugleich keine Eigeninteressen verfolgen dürfen. Alle Mandatsträger/-innen müssen den Menschenrechtsrat jährlich über ihre Arbeit informieren. Bei Anfrage der UNO-Generalversammlung müssen sie dieser ihre Untersuchungsergebnisse vorlegen.

  • Special Procedures of the Human Rights Council
    Dokumentation auf der Website des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) mit Link zum Special Procedures Bulletin, welches seit 2006 drei Mal jährlich erscheint und über die Arbeiten der Mandatsinhaber der Spezialverfahren informiert.

Vorgehensweise

Aufgabe der Mandatsträger/-innen ist die regelmässige Beobachtung der ihnen zugeteilten Menschenrechtssituation. Sie führen dazu Ländermissionen durch, verfassen Studien und bieten den jeweiligen Staaten Beratung und Hilfe an. Bei gewissen Mandaten ist die Entgegennahme von spezifischen Beschwerden über die Nichteinhaltung von Menschenrechten erlaubt. Diese können in Form von Dringlichkeitsappellen und Briefen («letters of allegation») an die betreffenden Regierungen weitergeleitet werden.

Ländermandate

Ländermandate erfolgen in folgenden Staaten: Myanmar, Kambodscha, Haiti, Sudan, Somalia, Nordkorea, Elfenbeinküste, Iran und den besetzen palästinensischen Gebieten. Neu dazugekommen sind 2012 Syrien, Eritrea und Weissrussland und 2013 die Zentralafrikanische Republik und Mali. Die Mandate sind bei den meisten Ländern zeitlich unbeschränkt. Bei den besetzten palästinensischen Gebieten ist das Mandat bis zum «Ende der Israelischen Besetzung» vorgesehen.

Thematische Mandate

Die Thematischen Mandate beschäftigen sich mit der weltweiten Umsetzung einzelner Rechte, dem weltweiten Schutz bestimmter Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder einem spezifischen Problem. Gegenwärtig werden 34 thematische Mandate behandelt. Die Mandate reichen bis in die 1980er Jahre zurück. Sie behandeln Themen wie aussergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen von Personen, Religionsfreiheit oder Folter. Zu den neueren Mandaten gehören Themen wie Minderheitenrechte, moderne Formen der Sklaverei, Zugang zu Trinkwasser oder Umwelt u.v.m. Das neuste Mandat aus dem Jahr 2016 beschäftigt sich mit der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität.