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Universelle Periodische Überprüfung («Universal Periodic Review» UPR) des UNO-Menschenrechtsrats

21.03.2012

Die „Universelle Periodische Überprüfung“ («Universal Periodic Review», UPR) ist ein wichtiger Mechanismus des UNO-Menschenrechtsrats. Das Verfahren wurde von der UNO-Hauptversammlung mit der Resolution 60/251 vom 18. Juni 2007 aus der Taufe gehoben.

Alle Staaten auf gleicher Augenhöhe

Beim UPR handelt es sich um ein sogenanntes „Peer-Review“-Verfahren. Das heisst, es ist ein System der Überprüfung von Staaten durch Staaten. Jeder einzelne der 192 Mitgliedstaaten der UNO wird im Rahmen eines 4-jährigen UPR-Zyklus von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtsprobleme überprüft. Jeder Staat hat die Pflicht, sich diesem Verfahren zu stellen, und jeder Staat hat im Rahmen dieses Verfahrens das Recht, gegenüber jedem andern Staat beliebige Empfehlungen zur Verbesserung von dessen Menschenrechtslage zu formulieren. Der überprüfte Staat muss sich mit diesen Empfehlungen auseinandersetzen und hat die Wahl, eine bestimmte Empfehlung anzunehmen oder abzulehnen. In einem weiteren Überprüfungs-Zyklus wird dann besonders aufmerksam geschaut, wie ein Staat in der Zwischenzeit die akzeptierten Empfehlungen in die Praxis umgesetzt hat.

Ergänzung zu den Staatenberichtsverfahren

Das UPR-Verfahren ist die wichtigste Neuerung des Menschenrechtsrats gegenüber der früheren Menschenrechtskommission. Es dient allerdings nicht als Ersatz für die bestehenden, von Expertengremien geführten Staatenberichtsverfahren im Zusammenhang mit den diversen Menschenrechtsverträgen. Das UPR-Verfahren ist vielmehr ein ergänzendes, von den Staaten getragenes, politisches Verfahren, welches auf Gegenseitigkeit und Dialog beruht.

Inhaltliche Grundlagen des UPR

Ausgangspunkte für die Überprüfung der Staaten bilden die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, sowie alle internationalen Menschenrechtsverträge, die ein Staat ratifiziert hat. Dies sind die Normen, unter denen die Menschenrechtssituation in einem Land angeschaut wird.

Die konkrete Beurteilung der Lage in einem Land stützt sich auf drei Dokumente: Erstens ein Bericht von 20 Seiten, der vom betreffenden Staat selbst verfasst wurde. Zweitens eine Zusammenstellung von wichtigen Feedbacks von UNO-Organen an den betreffenden Staat, mit Quellen wie den Concluding Observations der Vertragsorgane, Berichten von Sonderberichterstattern/-innen etc. Und drittens eine Zusammenfassung des Büros des Hochkommissariats für Menschenrechte von glaubwürdigen Berichten, welche dem Büro von weiteren interessierten Akteuren übermittelt wurden, insbesondere von nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft des betreffenden Landes. Via diesen dritten Bericht gelangen also auch Tatsachen und Einschätzungen, welche von unabhängigen NGO stammen, in das UPR-Verfahren.

Ablauf eines UPR-Verfahrens

Gestützt auf diese drei offiziellen Dokumente, die zum begutachtenden Staat vorliegen, hat jeder Staat hat das Recht, eigene Empfehlungen an diesen Staat zu richten. Die von den Staaten abgegebenen Empfehlungen werden gesammelt und dem zu überprüfenden Staat mitgeteilt.

Das Herzstück des UPR-Verfahrens ist ein 3-stündiger interaktiver Dialog zwischen einer Delegation des betreffenden Staates und der UPR-Arbeitsgruppe, in welcher Delegierte aller 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrats Einsitz nehmen. Für die Überprüfung jedes Staates hat eine sogenannte Troika die Federführung, d.i. eine Gruppe von drei Delegierten von zufällig ausgewählten Staaten. Diese drei Berichterstatter/-innen verfassen einen Bericht zu den Ergebnissen des Dialogs. Der Bericht enthält die definitiven Empfehlungen sowie die zustimmende oder ablehnende Stellungnahme des betreffenden Staates zu jeder einzelnen Empfehlung. Der Bericht der Troika wird dann in der folgenden Plenarsitzung des UNO-Menschenrechtsrats nochmals zur Diskussion gestellt und verabschiedet.

Follow up

Die UPR-Arbeitsgruppe tagt jährlich in 3 zweiwöchigen Sessionen, welche in Genf abgehalten werden. Pro Session werden ab 2012 für 14 Staaten UPR-Hearings durchgeführt. Bis alle 192 UNO-Staaten überprüft sind, dauert es viereinhalb Jahre.

Der erste UPR-Zyklus wurde 2008-2011 durchgeführt. Für den zweiten UPR-Zyklus ab 2012 hat der Menschenrechtsrat einige Verfahrensänderungen festgelegt. Inhaltlich relevant ist die Bestimmung, dass im zweiten UPR-Zyklus ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der akzeptierten Empfehlungen aus dem ersten Zyklus gelegt werden soll, damit ein sogenannter  «Follow-up-Mechanismus» entsteht.

Informationsquellen

Auf der Website des Büros des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte gibt es zu jedem Land eine Dokumentation mit den offiziellen Berichten und Schlussdokumenten zum UPR-Verfahren.  Auf der Informationsplattform upr-info.org ist nebst einer vollständigen Dokumentation zu jedem Land und vielen anderen nützlichen Informationen zum UPR-Verfahren auch eine Datenbank mit den einzelnen Empfehlungen zu jedem Land abrufbar.

Dokumentation 

Weitere Informationen

Rückblick auf den ersten UPR-Zyklus 2008-2012