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Menschenrechtsrat - Struktur und Arbeitsweise

Der Menschenrechtsrat, welcher der Generalversammlung direkt unterstellt ist, besteht aus 47 Staatsvertretern. Die Mitgliedstaaten werden durch die UNO-Vollversammlung in einer geheimen Wahl mit absoluter Mehrheit von 96 Staaten bestimmt.

Wahlmodus

Die Sitze der Mitgliedsländer im Menschenrechtsrat sind nach dem in der UNO vorherrschenden Regionalprinzip aufgeteilt. Aus Afrika und Asien gehören jeweils 13 Staaten dem Menschenrechtsrat an, aus Lateinamerika und der Karibik 8, aus dem westlichen Europa, den USA und Kanada 7 sowie aus Osteuropa 6 Staaten.

Der Rat wird von einem Präsidenten und vier Vizepräsidenten geleitet, welche zusammen das Ratsbüro bilden. Gewählt werden sie von den fünf Regionalgruppen.

Die Wahlperiode für die Staatensitze und das Präsidium beträgt drei Jahre. Der Rat tritt als ständiges Organ jährlich drei bis vier Mal für insgesamt mindestens zehn Wochen zusammen. Die Einberufung von Spezialsessionen ist in dringenden Fällen möglich.

Neues Element: «Universal Periodic Review»

Neuartig gegenüber der alten Menschenrechtskommission ist das Peer-Review-Verfahren mit der Bezeichnung «Universal Periodic Review», in welchem sich die Mitgliedsländer gegenseitig periodisch überprüfen. Dieses Verfahren soll die Zielsetzung unterstützen, dass Ländern mit massiven Menschenrechtsverletzungen ein Einsitz in den Menschenrechtsrat verwehrt wird. Von den Staaten, die für einen Sitz kandidieren, wird die freiwillige Zusicherung erwartet, dass sie die Menschenrechte einhalten. Den ursprünglich geplanten Nachweis einer speziellen Qualifizierung in Menschenrechtsfragen als Bedingung an eine Kandidatur zu knüpfen, fand in den vorbereitenden UNO-Gremien keine Mehrheit.

Arbeitsstil

Gemäss der Gründungsresolution 60/251 des Menschenrechtsrats muss die Arbeit von den «Grundsätzen der Universalität, der Unparteilichkeit, der Objektivität und der Nichtselektivität, eines konstruktiven internationalen Dialogs und der konstruktiven internationalen Zusammenarbeit geleitet sein». Die der Menschenrechtskommission zur Last gelegte Verpolitisierung sollte möglichst vermieden werden. Die Universelle Periodische Überprüfung stellt einen Erfolg hinsichtlich der Nichtselektivität und des Universalismus dar, da die Menschenrechtssituationen unabhängig von der wirtschaftlichen und politischen Lage des Landes thematisiert werden.

Dokumentation