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Menschenrechtsrat - Beratender Ausschuss
(«HRC Advisory Committee»)

Der Beratende Ausschuss des Menschenrechtsrats ist ein Diskussions- und Fachgremium und wurde durch den Rat als dessen Unterorgan ins Leben gerufen. Es ersetzt die ehemalige einflussreiche «Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte».

Zusammensetzung

Das Gremium setzt sich aus 18 unabhängigen Experten/-innen zusammen. Diese wurden vom Menschenrechtsrat an ihrer siebten Session am 26. März 2008 gewählt. Die Zusammensetzung erfolgt gemäss der geografischen Verteilung des Rats: jeweils fünf Mitglieder aus Afrika und Asien, drei aus Südamerika und der Karibik, drei aus Westeuropa und anderen Staaten, sowie zwei Mitglieder aus Osteuropa. Der Ausschuss versammelt sich jedes Jahr höchstens zweimal, maximal zehn Tage. Die Antrittssession fand vom 4. bis 15. August 2008 im Palais des Nations in Genf statt.

Aktuelle Zusammensetzung

Mr. José Antonio Bengoa Cabello (Chile - 2010), Mr. Ansar Ahmed Burney (Pakistan - 2011), Mr. Shiqiu Chen (China - 2009), Ms. Chinsung Chung (Republic of Korea - 2010), Mr. Emmanuel Decaux (France - 2011), Mr. Hector Felipe Fix Fierro (Mexico - 2011), Mr. Wolfgang Stefan Heinz (Germany - 2010), Mr. Latif Huseynov (Azerbaidjan - 2011), Mr. Baba Kura Kaigama (Nigeria - 2011), Mr. Vladimir Kartashkin (Russian Federation - 2010), Mr. Miguel Alfonso Martinez (Cuba - 2009), Mr. Bernards Andrews Nyamwaya Mudho (Kenya - 2010), Ms. Purificacion V. Quisumbing (Philippines - 2011), Mr. Shigeki Sakamoto (Japan - 2010), Mr. Dheerujlall Seetulsingh (Mauritius - 2011), Ms. Halima Embarek Warzazi (Morocco - 2009), Mr. Jean Ziegler (Switzerland - 2009), Ms. Mona Zulficar (Egypt - 2010)

Der Präsident der dritten Session war Halima Embarek Warzazi, Vize-Präsidenten waren José Antonio Bengoa Cabello, Purificacion V. Quisumbing und Jean Ziegler. Latif Huseynov war Berichterstatter.

Aufgaben

Der Beratende Ausschuss hat die Aufgabe, den Menschenrechtsrat durch Bereitstellung von Expertenwissen und wissenschaftlichen Studien zu unterstützen. Er wurde vom Rat ins Leben gerufen, um die Arbeit des Menschenrechtsrats durch Fachwissen und Expertisen qualitativ zu verbessern.

Der Ausschuss darf weder selbständig tätig werden, noch Resolutionen oder Empfehlungen verabschieden. Hingegen darf er dem Rat neue Studienthemen vorschlagen. Falls ein Auftrag des Menschenrechtsrats vorliegt, kann der Ausschuss auch Entwürfe im Bereich des Standardsetting erarbeiten. Dies geschieht derzeit zum Beispiel in Bezug auf eine künftige Deklaration zur Menschenrechtsbildung.

Der Ausschuss gilt als Think-Tank des Menschenrechtsrats.

Dokumentation

  • Human Rights Council Advisory Committee
    Dokumentation auf der Website des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch)
  • Beschluss 6/102
    Beschluss des Menscherrechtsrats vom September 2007 zur Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses (mit genauen Anforderungen) (pdf, 5 S.)