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Zwischenbilanz zum UPR-Verfahren des Menschenrechtsrats

21.08.2008

Der International Service for Human Rights (ISHR) hat im Nachgang zu den beiden ersten Sessionen im sogenannten UPR-Verfahren des UNO-Menschenrechtsrates eine wichtige Analyse veröffentlicht. Darin greift das internationale NGO einige kritische Punkte in den verschiedenen Etappen des neuen Länderexamens auf. Die ISHR-Anaylse schliesst mit einem ambivalenten Gesamturteil des Prozesses und zeigt positive wie negative Erfahrungen aus den ersten beiden UPR-Sessionen nochmals auf.

Positive Elemente 

Positive Elemente im UPR-Prozess erkennen die Experten vom ISHR mehrere. Es sei lobenswert, dass Staaten, die vor dem Menschenrechtsrat kaum je zu Menschenrechtsthemen Stellung nehmen müssten (sei es weil sie aufgrund ihrer Grösse oder ihres Einflusses zu machtvoll sind), nun dank dem UPR mit kritischen Fragen zur Menschenrechtssituation im eigenen Land konfrontiert würden. Zudem sahen sich gemäss ISHR mehrere Staaten im Verlaufe des Länderexamens mit Fragen konfrontiert, die ihnen in dieser Weise noch nie gestellt worden waren. Dies habe für NGOs neue Gelegenheiten zum Dialog mit einigen Staaten eröffnet. Sehr wertvoll findet der ISHR auch die Sammlung von Materialien zur Menschenrechtssituation in den bewerteten Staaten, die als Grundlage für die Länderexamen erstellt wurden. Diese seien unter Umständen für einen Überblick über die Menschenrechtssituation in den überprüften Staaten wertvoller als die Ergebnisse des Ländersexamens, gibt der ISHR zu bedenken. Ein weiterer positiver Aspekt des UPR sieht der ISHR darin, dass das Länderexamen die Arbeit der Vertragsausschüsse komplettiere. So hätten mehrere Staaten vor dem Plenum des Mentschrechtsrats bei der abschliessenden Behandlung ihres Berichts konkrete Massnahmen in Aussicht gestellt.

Regionale Sympathien sind bisher zu wichtig

Allerdings bewertet der ISHR aber auch zahlreiche Aspekte des UPR-Verfahrens als beunruhigend. So etwa die Debatte über die Modalitäten des Länderexamens, welche einen Angriff auf die Transparenz des Verfahrens bedeuteten, oder die Rolle der Troika, deren Wert der ISHR nach zwei UPR-Sessionen in Frage stellt. Dezidiert kritisiert der ISHR jene Staatsvertreter, welche die zur Verfügung stehende Zeit anstatt für kritische Fragen oder Empfehlungen für Lobreden an die Adresse von «befreundeten Staaten» nutzten und so einen konstruktiven Dialog über konkrete Themen verunmöglichten. Dies sowie die Selektivität der Themen, welche angesprochen wurden, widerspreche den Zielen des UPR-Verfahrens. Des weiteren fordert der ISHR, dass sich die Qualität der Empfehlungen an die bewerteten Staaten verbessern müsse. Zahlreiche Empfehlungen seien so vage formuliert worden, dass sie kaum überprüft werden könnten.

UPR ist keine Alternative zu den Special Procedures 

Der ISHR sorgt sich darüber hinaus, dass das UPR-Verfahren von einigen Staaten als genügend beurteilt und deshalb bestehende Ländermandate der Sonderberichterstatter zunehmend in Frage gestellt werden könnten. Der ISHR schreibt dazu in seiner Analyse, dass das Bestreben, solche Mandate mit Hinweis auf das UPR-Verfahren aufzuheben, einen ernsthaften Rückschlag für die Arbeit des Menschenrechtsrates bedeuten würden.