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UNO-Kommission für die Stellung der Frau

Parallel zur Menschenrechtskommission wurde 1946 vom Wirtschafts- und Sozialrat die Kommission für die Stellung der Frau (Commission on the Status of Women - CSW) eingesetzt. Die Frauenkommmission bestand anfangs aus 15 Mitgliedern, wurde schrittweise vergrössert und zählt seit 1990 45 Mitglieder. Sitzungsort der jährlich im Frühling stattfindenden Sitzungen ist seit 1992 New York. Unterstützt wird die Kommission durch die UN Women (United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women).

Das Mandat der Frauenkommission umfasst das Erarbeiten von Empfehlungen und Berichten zuhanden des Wirtschafts- und Sozialrates mit dem Ziel, die Rechtsstellung der Frau im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu verbessern. Sie kann sodann Empfehlungen zu dringenden Problemen abgeben, welche sofortiger Aufmerksamkeit bedürfen. Im Gegensatz zur Menschenrechtskommission hat sie keine Kompetenzen, Staaten, welche die Rechte der Frau missachten, zur Verantwortung zu ziehen. Die ihr zugestellten Mitteilungen von Einzelpersonen oder Organisationen darf sie lediglich als Informationsquelle im Rahmen ihrer Beobachtung der Menschenrechtssituation der Frauen benutzen.

    Das Mandat der Frauenkommission wurde zweimal ausgeweitet. Im Anschluss an die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking erhielt sie z. B. die zusätzliche Kompetenz, die Umsetzung der in Beijing von den Staaten verabschiedeten Aktionsplattform zu überwachen, sowie Massnahmen zur Integration der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten der Vereinten Nationen zu entwickeln und voranzutreiben.