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UNO-Behindertenrechtsausschuss

25.07.2018

Der Ausschuss für die Rechte von Personen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist das Überwachungsorgan für die Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Ausschuss setzte sich zu Beginn aus 12 Fachpersonen zusammen. Er wurde, da die Konvention von mehr als 60 Staaten ratifiziert worden ist, nun auf maximal 18 Mitglieder aufgestockt. Der Ausschuss trifft sich 2x jährlich in Genf. Seine erste Sitzung hat er im Februar 2009 abgehalten.

Der UNO-Behindertenrechtsausschuss publiziert regelmässig sogenannte Allgemeine Bemerkungen (General Comments), in welchen er einzelne Bestimmungen der Konvention auslegt. Eine Liste aller Allgemeinen Bemerkungen befindet sich auf der Website des Ausschusses.