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UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen

21.02.2014

Die Überwachung des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen von 2006 ist einem 10-köpfigen Ausschuss übertragen. Der Ausschuss (Committee on Enforced Disappearances – CED) trifft sich zweimal im Jahr in Genf. Seine erste Sitzung hat der Ausschuss vom 8.-11. November 2011 abgehalten.

Seine Aufgabe besteht vorerst in der Prüfung der Staatenberichte, welche jeder Mitgliedstaat zwei Jahre nach der Ratifizierung vorzulegen hat. Peridodische Berichte, wie sie alle anderen UNO-Menschenrechtsverträge vorsehen, sind von der Konvention nicht gefordert. Der Ausschuss kann aber die Staaten jederzeit um «zusätzliche Angaben» ersuchen (Art. 29 Abs. 4 CPED).