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UNO-Generalversammlung

Die UNO-Generalversammlung hat sich in ihren Resolutionen und Deklarationen öfters mit Menschenrechten befasst: So wurde beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Form einer Resolution dieses UNO-Organs erlassen. Solche Resolutionen oder Deklarationen haben jedoch nur empfehlenden Charakter. Trotzdem sind sie nicht ohne rechtliche Bedeutung, da sie oft das geltende Gewohnheitsrecht wiedergeben, sich mit der Zeit zu Gewohnheitsrecht verdichten oder aber Grundlage für spätere verbindliche Verträge sind. In diesem Sinn bildete die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Vorlage der beiden UNO-Menschenrechtspakte. Zudem gelten zumindest deren zentrale Bestimmungen heute als Völkergewohnheitsrecht.

Aber auch Verträge wie die Kinderrechtskonvention fanden ihre Vorläufer in Resolutionen dieses Organs, konkret in der Deklaration über die Rechte des Kindes. Kürzlich wurde eine weitere Resolution der Generalversammlung, die Resolution gegen das Verschwindenlassen von Personen, in Vertragsform umgegossen.

Die Dritte Kommission

Ausgehandelt werden die meisten dieser Resolutionen und Konventionen aber nicht in der Generalversammlung selbst, sondern in der Dritten Kommission, der Kommission für Soziale, Humanitäre und Kulturelle Angelegenheiten (SOCHUM). Diese ist eine von sechs thematisch gegliederten Unterkommissionen, welche die Generalversammlung zur besseren Bewältigung ihrer zahlreichen Geschäfte ins Leben gerufen hat.

  • Main Committees
    Übersicht über die Unterkommissionen der Generalversammlung auf der UNO-Website (in Englisch)

Die Dritte Kommission tagt jeweils gleichzeitig mit der Generalversammlung. Zu Beginn derselben werden ihr von deren Präsidenten die Geschäfte mit Menschenrechtsbezug zugewiesen. Dazu gehört das Entgegennehmen von Berichten der Special Rapporteurs, Special Representatives, Working Groups und anderen Special Procedures sowie des Menschenrechtsrates. Unter verschiedenen Agendapunkten können Mitgliedsländer als «Sponsoren» Resolutionen zu einzelnen Themen oder Ländern einbringen, welche in der Kommission verhandelt werden. Wird eine Resolution in der Schlussabstimmung angenommen, wird sie sodann der Generalversammlung zur Verabschiedung überwiesen. 

SOCHUM ist zu einem wichtigen Organ der Uno geworden, wenn ein sozialer Aspekt – wie zum Beispiel Flüchtlinge, Überbevölkerung, Prostitution oder soziale Wohlfahrt –  behandelt wird. Zurzeit befasst sich die Dritte Kommission mit Themen wie dem Schutz von Kinderrechten, der Elimination von Rassendiskriminierung, dem Recht auf Selbstbestimmung und Frauenrechtsfragen.