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UNO-Ausschuss gegen Folter

Die Überwachung der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung vom 10. Dezember 1984 ist gemäss Artikel 17 einem Ausschuss von 10 unabhängigen Expert/innen übertragen. Der Ausschuss gegen Folter (Committee against Torture – CAT) trifft sich zweimal jährlich für drei Wochen in Genf.

Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte der Vertragsstaaten (der Erstbericht wird ein Jahr nach Inkrafttreten fällig, danach alle 4 Jahre). Sodann entscheidet er über Individualbeschwerden gegen jene Staaten, welche das Individualbeschwerdeverfahren von Artikel 22 anerkannt haben.

Der Antifolterausschuss publiziert regelmässig sogenannte Allgemeine Bemerkungen (General Comments), in welchen er einzelne Bestimmungen der Konvention auslegt. Die Liste aller Allgemeinen Bemerkungen befindet sich auf der Website des Ausschusses.