humanrights.ch Logo Icon

UNO-Sicherheitsrat

Der UNO-Sicherheitsrat ist für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zuständig. Im Falle eines Bruchs oder einer Bedrohung des Weltfriedens bzw. der internationalen Sicherheit hat er die Möglichkeit und bis zu einem gewissen Grade die Pflicht, präventiv und repressiv zur Behebung eines Problems beizutragen. In erster Linie muss er dies mit einvernehmlichen Lösungsansätzen verfolgen wie beispielsweise der Vermittlung zwischen Bürgerkriegsparteien oder der Verhandlung mit diktatorischen Regimen. Erst wenn diese weniger einschneidenden Massnahmen nicht zum Ziel führen, kann er gemäss Charta der Vereinten Nationen auch entgegen des Willens des betroffenen Staates bzw. der involvierten Parteien zu härteren Massnahmen greifen. Mittels friedlichen oder militärischen Zwangsmassnahmen kann er in die politische und territoriale Integrität eines Staates eingreifen.

Tätigkeitsfelder

Nach der Errichtung der UNO, während der Zeit des Kalten Krieges, ging es in erster Linie darum, zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte zu vermeiden und ihnen entgegenzutreten. Der Sicherheitsrat befasste sich praktisch ausschliesslich mit Kriegen zwischen souveränen Staaten. Nur allmählich setzte sich die Überzeugung durch, dass der Weltfriede erheblich davon abhängt, ob ein Land die Menschenrechte einhält oder nicht.

Systematische Verletzungen der Menschenrechte sind eine der wichtigen Ursachen für ethnische, religiöse, soziale oder politische Spannungen. Die Einsicht, dass Menschenrechtsschutz und Friedenssicherung zusammenhängen, hat insbesondere seit Ende des Kalten Krieges (Ende der 80er-Jahre) vermehrt zu so genannten humanitären Interventionen geführt.

Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Sowjetunion begann der Sicherheitsrat, verstärkt im Falle von Bürgerkriegen zu intervenieren und bei systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch totalitäre Regimes einzugreifen. Solche Eingriffe erfolgten mitunter, ohne dass die Voraussetzung eines zwischenstaatlichen Konfliktes gegeben war.

Zudem wurde der Sicherheitsrat auch in Situationen aktiv, in denen Regierungen nicht mehr in der Lage waren, ein Land zu regieren und die Menschenrechte der Bevölkerung durch den wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruch massiv verletzt wurden (sogenannte failed state-Situationen).

In jüngster Zeit, insbesondere seit dem Angriff auf das World Trade Center vom 11. September 2001, ist der Sicherheitsrat verstärkt in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus aktiv.

Zusammensetzung

Der Sicherheitsrat hat gegenwärtig 15 Mitglieder. Die ständigen Mitglieder China, Frankreich, USA, Russland und Grossbritannien stellen je ein Mitglied. Diese haben ein Veto-Recht, d.h. jedes ständige Mitglied kann Entscheide verhindern. Die übrigen zehn Sitze gehen an nichtständige Mitglieder, die nach einem bestimmten Regionalschlüssel jeweils für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden.

Bei seiner Schaffung gab es neben den fünf ständigen noch sechs nichtständige Mitglieder. Durch die Zunahme der UNO-Mitgliedsländer wurde schon seit den 50er-Jahren eine demokratischere Zusammensetzung gefordert. Dies führte 1965 zu einer Aufstockung der Mitglieder auf die heutige Anzahl 15.

Auch heute ist die Frage der Vergrösserung wieder aktuell. Da der Sicherheitsrat in die Souveränität der Staaten eingreifen kann, wäre es erforderlich, dass er auch demokratisch zusammengesetzt würde. Zudem sollte er in der Lage sein, wirksam zu handeln. Diese Voraussetzungen werden gegenwärtig aus mehreren Gründen in Frage gestellt. Der Sicherheitsrat ist in seiner jetzigen Form insbesondere auf Grund des steten Anstiegs der UNO-Mitgliedsländer in den letzten 15 Jahren nicht mehr repräsentativ. Dazu kommen neue Realitäten wie etwa die Tatsache, dass die meisten der im Sicherheitsrat behandelten Konflikte in Entwicklungsländern stattfinden. Eine neuere Entwicklung ist auch, dass Staaten des Südens heute die grössten Truppensteller für Friedensmissionen der Vereinten Nationen sind und immer wieder wichtige diplomatische Beiträge zur Konfliktbeilegung leisten. Diese verschiedenen Aspekte führen zu einem erhöhten Druck hin zu einer Reform des Sicherheitsrates.

Sanktionen

Nebst der fehlenden repräsentativen Zusammensetzung zeigten sich seit Ende des Kalten Krieges weitere Probleme. Obwohl schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen vom Sicherheitsrat klar als Friedensbedrohung erkannt wurden, scheiterte das Ergreifen von wirksamen Massnahmen aus politischen Gründen auf Grund des Vetos der ständigen Mitglieder wie z.B. in Tibet oder Tschetschenien (Vetos von China, respektive Russland).

Zudem hat die UNO keine selbständigen Truppen, was sie erheblich vom Willen der Staaten abhängig macht, Truppenkontingente zur Verfügung zu stellen. Schliesslich ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, Wirtschaftssanktionen so zu steuern, dass ein Leiden der Zivilbevölkerung verhindert wird wie z.B. im Irak in den Neunziger Jahren des 20. Jhs. Diese Tatsache führte in jüngster Zeit zu einem intensiven Arbeitsprozess zur Verbesserung der friedlichen und militärischen Sanktionen. Die UNO spricht von so genannten «smart sanctions» (intelligente Sanktionen).