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Smart sanctions

Umfassende Wirtschaftssanktionen, wie sie seit Anfang 90er Jahre gegen den Irak angewendet werden, können überwiegend und zu Unrecht die Zivilbevölkerung treffen, während sie sich auf politischer Ebene möglicherweise als kontraproduktiv herausstellen und das herrschende Regime weiter an der Macht halten. Um solche humanitären und politischen «Kollateralschäden» zu vermeiden, entstand die Idee, die Sanktionen gezielter gegen die politischen Entscheidungsträger einzusetzen und gleichzeitig die Zivilbevölkerung weitmöglichst zu verschonen, sogenannte «Smart sanctions» (intelligente/differenzierte Sanktionen) zu schaffen.

Die erste von der Schweiz geleiteten Phase des Reflexionsprozesses zur Erarbeitung differenzierterer Sanktionen betrifft die Finanzsanktionen. Sie trägt den Namen Interlaken-Prozess in Anlehnung an die verschiedenen Expertentreffen, die in dieser Stadt abgehalten wurden. Dem Prozess von Interlaken schloss sich der von Deutschland geführte Bonn-Berlin-Prozess an, der sich vornehmlich mit der Entwicklung und Durchsetzung von Waffenembargos und der Problematik der Reise- und Flugverbote befasste. Die Prozesse von Interlaken und Bonn-Berlin wurden schliesslich durch den Stockholm-Prozess unter der Ägide der Schweden ergänzt. Dieser beschäftigte sich insbesondere mit der Frage der Durchführung und Überwachung der verhängten Sanktionen. Allerdings scheinen die Diskussionen unterdessen eingeschlafen zu sein.