Umfassende Wirtschaftssanktionen, wie sie von Anfang der 1990er Jahre bis 2003 gegen den Irak angewendet wurden, können überwiegend und zu Unrecht die Zivilbevölkerung treffen, während sie sich auf politischer Ebene möglicherweise als kontraproduktiv herausstellen und das herrschende Regime weiter an der Macht halten. Um solche humanitären und politischen «Kollateralschäden» zu vermeiden, entstand die Idee, die Sanktionen gezielter gegen die politischen Entscheidungsträger einzusetzen und gleichzeitig die Zivilbevölkerung weitmöglichst zu verschonen, sogenannte «Smart sanctions» (intelligente/differenzierte Sanktionen) zu schaffen.
Die erste von der Schweiz geleiteten Phase des Reflexionsprozesses zur Erarbeitung differenzierterer Sanktionen betrifft die Finanzsanktionen. Sie trägt den Namen Interlaken-Prozess in Anlehnung an die verschiedenen Expertentreffen, die in dieser Stadt abgehalten wurden. Dem Prozess von Interlaken schloss sich der von Deutschland geführte Bonn-Berlin-Prozess an, der sich vornehmlich mit der Entwicklung und Durchsetzung von Waffenembargos und der Problematik der Reise- und Flugverbote befasste. Die Prozesse von Interlaken und Bonn-Berlin wurden schliesslich durch den Stockholm-Prozess unter der Ägide Schwedens ergänzt. Dieser beschäftigte sich insbesondere mit der Frage der Durchführung und Überwachung der verhängten Sanktionen. Allerdings scheinen die Diskussionen unterdessen eingeschlafen zu sein.
- Working Group on General Issues on Sanctions - Major initiatives
Infos des Ausschusses des Sicherheitsrats zur Debatte über smart sanctions (in Englisch)