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Ziele und Aufgaben der ILO 

Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen

Die wesentlichen Ziele der ILO sind in ihrer Verfassung festgehalten. Die Präambel erwähnt gleich zu Beginn, dass der Weltfriede auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden könne. Arbeitsbedingungen, die mit viel Ungerechtigkeit und Elend verbunden seien, könnten den Weltfrieden und die Welteintracht gefährden. Deshalb müssten die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen verbessert werden. Dazu gehören neben beispielsweise der Verhütung von Arbeitslosigkeit, der Höchstdauer der Arbeitszeit, dem Schutz der Kinder, Jugendlichen und der Frauen, der Vorsorge für Alter und Invalidität, auch die Gewährleistung eines zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angemessenen Lohnes.

Neben diesem menschenrechtlichen Ansatz, der Setzung von Arbeitsnormen (in der Zwischenzeit mehr als 185 Konventionen), gibt es aber auch eine sehr pragmatische bzw. handelspolitische Absicht: weltweit anerkannte Sozialstandards sollen verhindern, dass sich einzelne Teilnehmerinnen am internationalen Handel durch Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Marktvorteile verschaffen.

Kernarbeitsübereinkommen

Die Kernarbeitskonventionen, gelten als Menschenrechte im engeren Sinne und wurden im Juni 1998 durch die «Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit» auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz ohne Gegenstimme angenommen.

Erwähnenswert ist, dass in der WTO-Ministererklärung von Singapur 1996 (Ziff. 4) die Mitgliedstaaten der WTO ihre Verpflichtung bekräftigten, die Kernarbeitsnormen zu beachten.

Die Kernarbeitskonventionen werden begleitet durch Empfehlungen (beinahe 200), durch welche den Regierungen Orientierungs- und Handlungsmaximen zur Verfügung stehen. Empfehlungen sind nicht verbindlich und können deshalb auch nicht ratifiziert werden. Schliesslich ist auch die Forschungs- und Publikationstätigkeit eine herausragende Aufgabe der ILO.

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