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Vierter Berichtszyklus 2019–2022

16.01.2023

Im November 2019 fand in Genf das 76. Pre-Sessional Working Group Treffen des CEDAW-Ausschusses statt, wo der Ausschuss eine Themenliste für die Schweiz formulierte. Der Evaluationsprozess wird neu mittels des vereinfachten Verfahrens («Simplified Reporting Procedure») durchgeführt. Dabei wird dem jeweiligen Staat bereits vor der Erarbeitung seines Staatenberichtes die sogenanngte "List of issues prior to reporting (LOIPR)" übergeben, welche der Ausschuss im Vorfeld erarbeitet. Damit soll die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden.

Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss nach der letzten Berichterstattung abgegeben hat. In den früheren drei Verfahren berichtete die Schweiz in einem ersten Durchgang über die Umsetzung aller CEDAW-Bestimmungen, danach wurde anhand dieses Berichts die «List of Issues» erstellt, und die Schweiz musste diese Fragen in einem zweiten Bericht beantworten.

List of Issues prior to reporting

Staatenbericht der Schweiz

Am 25. November 2020 genehmigte der Bundesrat den sechsten Bericht zum Übereinkommen der UNO zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Er zieht grundsätzlich eine positive Bilanz: Die erste nationale Gleichstellungsstrategie wird erarbeitet. Bestehende Herausforderungen sieht er in der Gewalt gegen Frauen und Ungleichheiten im Erwerbsleben.

NGO-Schattenbericht

Am 14. Juni 2021 veröffentlichte die NGO-Koordination post Beijing Schweiz ihren Schattenbericht an den UNO-Frauenrechtsausschuss. Der NGO-Bericht legt seinen Fokus auf Diskriminierung von Frauen* in allen Lebensbereichen, Geschlechterstereotype und geschlechtsbasierte Gewalt. Am 22. März 2022 übermittelten die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ und ProCoRe dem UNO-Frauenrechtsausschuss einen spezifischen Bericht zu den Themen Sexarbeit und Menschenhandel.

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

Die Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Frauenrechtsausschuss fand zwischen dem 10.-28. Oktober 2022 in Genf statt. Am 31. Oktober 2022 veröffentlichte der Ausschuss seine abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen.

Follow-up

Die Schweiz ist aufgefordert, dem UNO-Frauenrechtsausschuss innerhalb von zwei Jahren einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen 16 (a) 32 (a) 42 (d) and 42 (f) abzugeben. Diese Empfehlungen betreffen die systematische Weiterbildung der Strafverfolgungsbehörden zur UNO-Frauenrechtskonvention, die Beseitigung kantonaler Unterschiede bei der Umsetzung der Frauenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter, die Änderung der Definition von Vergewaltung im Strafgesetzbuch sowie die Defizite im Schutz der Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Der Zwischenbericht der Schweiz wird bis zum 31. Oktober 2024 erwartet.