03.12.2014
Der Bundesrat hat den Dritten Bericht zur Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW), der diesmal unter der Federführung des EDA erarbeitet wurde, am 2. April 2008 verabschiedet. Er wurde vom Ausschuss gegen Frauendiskriminierung an der 44. Sitzung, die vom 20. Juli - 7. August 2009 in New York stattfand, behandelt.
Staatenbericht der Schweiz
List of issues
- «List of issues and questions with regard to the consideration of periodic reports» vom 1. Dezember 2008
Fragen des Ausschusses an die Adresse der Schweiz - «Responses to the list of issues and questions with regard to the consideration of the third periodic report» vom 12. Mai 2009
Antwort des Bundesrates auf die «List of Issues»
NGO-Schattenbericht
Der NGO-Schattenbericht zum dritten Staatenbericht der Schweiz wurde am 26. April 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält Beiträge von mehr als zwanzig Schweizer NGOs, zusammengestellt und redigiert von der NGO-Koordination post Beijing Schweiz und der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI).
- NGO Schattenbericht zum dritten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Herausgegeben von NGO-Koordination post Beijing Schweiz und Amnesty International, Schweizer Sektion im April 2008 - Zusammenfassung des NGO Schattenberichts
Im Rundbrief 2008/1 von post Beijing Schweiz
Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen
- Schlussbemerkungen des CEDAW zur Präsentation des dritten Schweizer Berichts
deutsche Version (Vorabfassung, Übersetzung EDA) / englische Version - UNO-Ausschuss durchleuchtet Lage der Frauen in der Schweiz
Artikel auf humanrights.ch vom 20. August 2009
Follow-up
Der UNO-Ausschuss hat in seinen Empfehlungen zum zweiten und dritten Bericht 2009 in Ziff. 51 die Schweiz ersucht, «innerhalb der nächsten zwei Jahre schriftliche Informationen über die Massnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der in den Absätzen 28 und 44 enthaltenen Empfehlungen getroffen wurden». Die genannten Empfehlungen betreffen die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Abs. 28) sowie die Beseitigung der Diskriminierung von Migrantinnen sowie von Frauen aus ethnischen Gemeinschaften (Abs. 44). Mit Datum vom Juni 2012 hat die Schweiz den verlangten Bericht übermittelt. Der Ausschuss prüfte und beurteilte den Bericht an seiner 54. Sitzung im Februar 2013. Mit dem Schreiben vom 19. März 2013 hat die Berichterstatterin des CEDAW-Ausschusses für das Follow-up-Verfahren der Schweiz die gefassten Beschlüsse zugestellt.
- Zwischenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses im Bereich Gewalt und im Bereich Migration und Minderheiten vom Juni 2012
deutsche Version / französische Version