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Zweiter Berichtszyklus 2008–2009

03.12.2014

Der Bundesrat hat den Dritten Bericht zur Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW), der diesmal unter der Federführung des EDA erarbeitet wurde, am 2. April 2008 verabschiedet. Er wurde vom Ausschuss gegen Frauendiskriminierung an der 44. Sitzung, die vom 20. Juli - 7. August 2009 in New York stattfand, behandelt.

Staatenbericht der Schweiz

List of issues

NGO-Schattenbericht 

Der NGO-Schattenbericht zum dritten Staatenbericht der Schweiz wurde am 26. April 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält Beiträge von mehr als zwanzig Schweizer NGOs, zusammengestellt und redigiert von der NGO-Koordination post Beijing Schweiz und der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI).

Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

Follow-up

Der UNO-Ausschuss hat in seinen Empfehlungen zum zweiten und dritten Bericht 2009 in Ziff. 51 die Schweiz ersucht, «innerhalb der nächsten zwei Jahre schriftliche Informationen über die Massnahmen vorzulegen, die zur Umsetzung der in den Absätzen 28 und 44 enthaltenen Empfehlungen getroffen wurden». Die genannten Empfehlungen betreffen die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Abs. 28) sowie die Beseitigung der Diskriminierung von Migrantinnen sowie von Frauen aus ethnischen Gemeinschaften (Abs. 44). Mit Datum vom Juni 2012 hat die Schweiz den verlangten Bericht übermittelt. Der Ausschuss prüfte und beurteilte den Bericht an seiner 54. Sitzung im Februar 2013. Mit dem Schreiben vom 19. März 2013 hat die Berichterstatterin des CEDAW-Ausschusses für das Follow-up-Verfahren der Schweiz die gefassten Beschlüsse zugestellt.

  • Zwischenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses im Bereich Gewalt und im Bereich Migration und Minderheiten vom Juni 2012
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