16.01.2023
Das dritte Berichterstattungsverfahren der Schweiz erfolgt gemäss dem sogenannten vereinfachten Verfahren («simplified reporting procedure»). Dabei wird dem jeweiligen Staat bereits vor der Erarbeitung seines Staatenberichtes die sogenanngte "List of issues prior to reporting (LOIPR)" übergeben, welche der Ausschuss im Vorfeld erarbeitet. Damit soll die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden.
Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss nach der letzten Berichterstattung abgegeben hat.
Das nächste Mal wird die Schweiz 2026 vom UNO-Kinderrechtsausschuss überprüft.
List of issues prior to reporting
Der UNO-Ausschuss für Kinderrechte hat die Frageliste während des 84. Pre-Sessional Working Group Treffens vom 30. September bis am 4. Oktober 2019 verabschiedet. Diese basiert auf den abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses zum letzten Verfahren und auf Eingaben von zivilgesellschaftlichen Organisationen.
- List of issues prior to submission of the combined fifth and six periodic reports of Switzerland
CRC, 4. Oktober 2019 (Englisch, pdf, 10 S.)
Im Vorfeld reichte die Zivilgesellschaft Vorschläge für die Themenliste ein.
- NGO-Input zur List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 1. Juli 2019 - Kinder und Jugenstimmen für die «List of Issues prior to reporting» an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 1. Juli 2019.
Staatenbericht der Schweiz
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet.
- 5. und 6. Staatenbericht der Schweiz
18. Dezember 2020
NGO-Schattenbericht
Am 8. Juni 2021 veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz seinen Vierten NGO-Bericht an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Gleichzeitig publiziert das Netzwerk einen Kinder- und Jugendbericht.
- Vierter NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Mai 2021 - Kinder und Jugendliche in der Schweiz reden zu Recht mit. Kinderrechtsbericht an den UN-Kinderrechtsausschuss.
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Mai 2021
Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen
Die Anhörung der NGOs sowie der Kinder und Jugendlichen durch den UNO-Kinderrechtsausschuss fand zwischen dem 7. und 11. Juni 2021 statt. Am 20. September 2021 überprüfte der Ausschuss im Rahmen seiner 88. Session schliesslich die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention und der beiden ergänzenden Fakultativprotokolle in der Schweiz: Die Vertreter*innen von Bund und Kantonen wurden vom Ausschuss während der ganztägigen Anhörung zu über 50 Problemfeldern befragt. Am 27. September 2021 veröffentlichte der UNO-Kinderrechtsausschuss seine Abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen.
- Überprüfung der Schweiz durch den UN-Kinderrechtsausschuss
Medienmitteilung Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 21. September 2021 - Schlussbemerkungen zum fünften und sechsten Staatenbericht der Schweiz
CRC, 22. Oktober 2021 - Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern
Medienmitteilung des Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 30. September 2021
Follow-Up
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zeigt in einem Positionspapier auf, welche Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses für die Schweiz besonders wichtig sind und definiert, welche Schritte in Richtung ihrer Umsetzung von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft
unternommen werden müssen.
- Kinderrechte stärken: 10 Forderungen des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 17. November 2022