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Zweiter Berichtszyklus 2009–2015

08.03.2021

    Am 21. und 22. Januar 2015 hat der UNO-Kinderrechtsausschuss anlässlich seiner 68. Session den kombinierten zweiten, dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) behandelt. Gleichzeitig wurde der erste Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, den Kinderhandel und die Kinderpornographie geprüft. Auf dieser Seite finden sich die relevanten Dokumente für das zweite Berichtsverfahren zur Kinderrechtskonvention.

    Staatenbericht der Schweiz

    • Kombinierter zweiter, dritter und vierter Staatenbericht der Schweiz vom 20. Juni 2012
      Deutsch / Französisch / Englisch
    • Anhang mit thematischen Übersichten und Statistiken zum zweiten, dritten und vierten Bericht der schweizerischen Regierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20. Juni 2012
      Deutsch / Französisch

    List of issues

    NGO-Schattenberichte

    Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

    Bericht über weitere Massnahmen zur Umsetzung

    Follow-Up

    In seinen Schlussbemerkungen vom Februar 2015 gab der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes unter anderem eine Empfehlungen zur Umsetzung von Artikel 12 der Kinderrechtskonvention (KRK) ab. Der Ausschuss empfahl der Schweiz das Recht von Kindern auf Anhörung in allen das Kind betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu garantieren und dafür zu sorgen, dass ihrer Meinung genügend Rechnung getragen wird.

    Angesichts dieser Empfehlungen und eines Postulats aus dem Jahr 2014 beauftragte das Bundesamt für Justiz im Jahr 2017 das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte, sich mit der Umsetzung des Partizipationsrechts von Kindern zu befassen. Das SKMR veröffentlichte seine Erkenntnisse im Dezember 2016. Im September 2020 veröffentlichte der Bundesrat schliesslich einen Bericht.

    Am internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2020 veröffentlichte das Netzwerk Kinderrechte Schweiz seine Bilanz zur Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz. Das Netzwerk fordert einen umfassenden Rahmen für die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz – gerade auch mit Blick auf die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie.

    Am 5. März 2021 entschied der Bundesrat, dass Organisationen, welche Akteur*innen der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Kinderrechte sensibilisieren, während fünf Jahren mit Finanzhilfen unterstützt werden sollen. Personen, welche mit und für Kinder arbeiten, sollen besser über deren Rechte informiert sein. Im Zentrum steht dabei das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Anhörung und Mitwirkung. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat unter anderem die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses umsetzen.