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Menschenrechtsabkommen der UNO

Die internationalen Menschenrechte basieren weitgehend auf den Menschenrechtkonventionen der Vereinten Nationen. In dieser Übersichtsrubrik bietet humanrights.ch Informationen zu den wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen. Von den Übereinkommen gegen Folter und Rassismus bis hin zu den Übereinkommen für Kinder- und Frauenrechte - jede Infoseite umfasst und erläutert den Geltungsbereich des Abkommens, die Verpflichtungen der Vertragsstaaten und die entsprechenden Kontrollmechanismen.

Die Charta der Vereinten Nationen

Die UNO selbst basiert auf der Charta der Vereinten Nationen. Das Vertragswerk umfasst das in Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, das den Staaten verbietet, Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates anzudrohen oder anzuwenden. Sie beinhaltet auch ein Interventionsverbot, welches das Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines Staates untersagt. Einzige Ausnahmen des Gewaltverbots bzw. Interventionsverbots sind das Selbstverteidigungsrecht (Art. 51 UNO-Charta) und die Anwendung von Zwangsmassnahmen nach vorangegangener Feststellung einer Bedrohung oder eines Bruchs des Weltfriedens durch den Sicherheitsrat. Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 enthält bereits den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie die Achtung und Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte für alle zu fördern.

Von der AEMR zu den UNO-Pakten von 1966

Mit der im Dezember 1948 erfolgten Verabschiedung der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» setzte die Generalversammlung der UNO den Grundstein für einen universellen Menschenrechtsstandard.

Es dauerte jedoch noch fast zwanzig Jahre bis zu den ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen auf universeller Ebene. 1966 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die beiden Menschenrechtspakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bzw. über bürgerliche und politische Rechte. Zusammen mit der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» bilden diese beiden Menschenrechtspakte die «Internationale Charta der Menschenrechte», die durch eine Vielzahl spezieller Konventionen – die entweder ein einzelnes Menschenrecht weiter konkretisieren oder die Rechtsstellung bestimmter, besonderer Risiken ausgesetzter Personengruppen schützen – sowie von Deklarationen und Verfahren auf UNO-Ebene ergänzt werden.

Alle UNO-Menschenrechts-Abkommen auf der Seite des Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights: englisch / französisch.