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Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – eine Menschenrechtsagenda

31.05.2022

Am 25. September 2015 stimmte die UNO-Generalversammlung in New York der «Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» zu. In welcher Beziehung stehen diese weltweiten Entwicklungsziele zu den ebenfalls weltweit gültigen Menschenrechten?

Die UNO-Agenda 2030

Die Agenda beinhaltet 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz «SDGs») mit 169 Teilzielen, welche die Staaten bis 2030 erreichen wollen. Zur Umsetzung der Teilziele wurden ausserdem Indikatoren definiert.

Die Agenda 2030 ist das Ergebnis eines intensiven mehrjährigen Verhandlungsprozesses, in dem auch die Schweiz eine aktive Rolle einnahm. Ausgangspunkt waren zum einen die Rio-Konferenz der UNO von 1992 mit der dort verabschiedeten Agenda 21 und zum anderen der UNO-Milleniumsgipfel von 2000, aus dem die Milleniumsentwicklungsziele (MDG) hervorgegangen sind. Die Mileniumsentwicklungsziele galten bis ins Jahr 2015 und wurden von den Zielen für nachhaltige Entwicklung in einem erweiterten konzeptionellen Rahmen abgelöst.

Thematische Bereiche

Die 17 Ziele (SDGs) lassen sich in fünf thematische Bereiche (5 P's) zusammenfassen:

  • Menschen («People»): Beendigung von Armut und Hunger in allen ihren Formen; Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle; volle Entfaltung des Potenzials aller Menschen in Würde und Gleichheit und in einer gesunden Umwelt;
  • Planet («Planet»): Schutz des Planeten, unter anderem durch nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, nachhaltige Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen und Massnahmen gegen den Klimawandel – zugunsten der heutigen und kommenden Generationen;
  • Wohlstand («Prosperity»): Ermöglichung eines Lebens im Wohlstand für alle Menschen; Gestaltung des wirtschaftlichen, sozialen und technischen Fortschritts im Einklang mit der Natur;
  • Frieden («Peace»): Förderung friedlicher, gerechter und inklusiver Gesellschaften, frei von Furcht und Gewalt; Untrennbarkeit von Frieden und nachhaltiger Entwicklung;
  • Partnerschaft («Partnership»): Mobilisierung der Mittel zur Umsetzung der Agenda durch eine globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung, auf der Basis verstärkter Solidarität, ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Ärmsten und Schwächsten und unter Beteiligung aller Länder, Interessengruppen und Menschen.

Übergreifende Charakteristika

Im Vergleich zu den Millennium Development Goals zeichnet sich die Agenda 2030 durch folgende Prinzipien besonders aus: 

  • Universalität: Während sich die Milleniumsentwicklungsziele von 2000 bis 2015 an die sogenannten Entwicklungsländer richteten, sind die SDGs ein Rahmen für die nachhaltige Entwicklung aller Staaten.
  • Transformation: Die Agenda 2030 geht über das herkömmliche Entwicklungsparadigma hinaus. Sie beinhaltet eine Vision nachhaltiger Entwicklung, die alle Menschen und den Planeten in seiner Gesamtheit umfasst. Gendergleichheit erhält als Querschnittsthema wie als Einzelziel (Ziel 5) eine zentrale Bedeutung.
  • Unteilbarkeit der Menschenrechte als Grundlage: Neben einem weiten Fächer von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Zielen strebt die Agenda 2030 friedlichere, gerechtere und inklusivere Gesellschaften an. Grundlagen dazu sind demokratische Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit, gute und transparente Regierungsführung, Zugang zur Justiz und zu Information und persönliche Sicherheit. Sowohl die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen als auch die bürgerlichen und politischen Menschenrechte sowie das Recht auf Entwicklung sind somit konkret im Einzelnen wie auch in ihrer Gesamtheit angesprochen.
  • Inklusion: Die Agenda 2030 will «niemanden zurücklassen» und «diejenigen zuerst erreichen, die am weitesten zurückliegen». Sie betont den universalen Respekt für Gleichheit und Nicht-Diskriminierung. Das Ziel 10 zur Verringerung von Ungleichheit ist bahnbrechend, auch wenn strukturelle Fragen der Makroökonomie, insbesondere im Finanzsektor, oder der Steuergerechtigkeit und damit eine allenfalls menschenrechtlich gebotene Umverteilung ausgeklammert bleiben.

Die menschenrechtliche Dimension der Agenda 2030

Eine Analyse der 17 Ziele (SDGs) und 169 Teilziele ergibt eine hohe Übereinstimmung mit den aus den Internationalen Menschenrechtsnormen erwachsenden Verpflichtungen.

Bezugnahme auf die Menschenrechte

In der UNO-Resolution vom 25. Sept. 2015 werden die Ziele der Agenda 2030 folgendermassen charakterisiert: «Sie sind darauf gerichtet, die Menschenrechte für alle zu verwirklichen und Geschlechtergleichstellung und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen zu erreichen.» (Präambel) Die Vision orientiert sich an den Menschenrechten: «Wir sehen eine Welt vor uns, in der die Menschenrechte und die Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit, die Gerechtigkeit, die Gleichheit und die Nichtdiskriminierung allgemein geachtet werden, in der Rassen, ethnische Zugehörigkeit und kulturelle Vielfalt geachtet werden und in der Chancengleichheit herrscht, die die volle Entfaltung des menschlichen Potenzials gewährleistet und zu geteiltem Wohlstand beiträgt.»

Die Agenda 2030 bezieht sich explizit auf das Völkerrecht und insbesondere auf die international gültigen Menschenrechte: «Die neue Agenda orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, insbesondere der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts. Sie gründet auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Menschenrechtsverträgen, der Millenniums-Erklärung und dem Ergebnis des Weltgipfels 2005. Sie stützt sich ausserdem auf weitere Rechtsinstrumente, wie die Erklärung über das Recht auf Entwicklung.» (Par. 10, siehe auch Par. 18)

Dabei wird das Diskriminierungsverbot besonders hervorgehoben: « Wir betonen die Verantwortung aller Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne irgendeinen Unterschied nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt, Behinderung oder sonstigem Status zu achten, zu schützen und zu fördern.» (Par. 19) Auch wenn mit «sonstigem Status» eine offene Formulierung gewählt wurde, bleibt der Makel, dass im Schlusstext der Agenda anders als in früheren Entwürfen sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Migrationsstatus nicht mehr explizit genannt sind.

Stärken und Schwächen

Die Nachhaltigkeitsziele bieten mit ihrem universellen Anspruch ein grosses Potenzial für die Stärkung der Durchsetzung der Menschenrechte. Menschenrechtsorganisationen erachten dies grundsätzlich als grossen Erfolg.

Der kritische menschenrechtliche Blick bringt allerdings auch eine Reihe von Schwächen der Teilziele und vorgeschlagenen Indikatoren zum Vorschein: Der explizite Bezug zu den internationalen Menschenrechtsnormen ist wenig ausgeprägt. Die staatliche Rechenschaftspflicht zur Umsetzung der Agenda ist schwach ausgebildet. Wie die Umsetzung der Ziele finanziert werden soll, bleibt in der Agenda weitgehend offen. Der Einbezug von Menschenrechtsorganisationen wird zwar erwähnt, aber nicht systematisch ausgeführt. Unternehmen sollen zwar wichtige Beiträge zur Umsetzung der Ziele leisten; explizit wird auf die «UN Guiding Principles on Business and Human Rights» Bezug genommen, rechtlich verbindliche Instrumente und Regulierungen werden aber nicht angepeilt.

Relativ wenige der vorgeschlagenen Indikatoren zur Zielüberprüfung beziehen sich auf Prozesse und Strukturen, die für die Erfassung menschenrechtlicher Fortschritte von besonderer Bedeutung sind. Einige Indikatoren zeigen nur eine schwache Übereinstimmung mit der menschenrechtlichen Ausrichtung des entsprechenden Zieles.

Menschenrechtsbasierte Umsetzung der Agenda 2030

Jedes einzelne der 17 Ziele (SDGs) kann mit Verpflichtungen der Staaten aus den zentralen internationalen Menschenrechtsabkommen präzise untermauert werden. Damit erhält die Agenda 2030 einen rechtsverbindlichen Rahmen und wird als menschenrechtsbasierte Positionierung der Staatengemeinschaft gestärkt. Die Agenda 2030 ihrerseits wird zum Instrument der Durchsetzung von Menschenrechten.

Webtool «Menschenrechtlicher Zugang zu den Agenda-Zielen»

Das «Danish Institute for Human Rights» hat mit dem «Human Rights Guide to the SDGs» ein interaktives Webtool entwickelt, das die 17 Ziele (SDGs), beziehungsweise diejenigen Unterziele, die überhaupt einen Menschenrechtsbezug aufweisen (das sind 156 von 169 Unterzielen, mehr als 92 Prozent), im Detail mit Menschenrechtskonventionen und weiteren Menschenrechtsstandards inkl. ILO-Arbeitsnormen verknüpft. So wird es möglich, die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung aus einer Menschenrechtsperspektive zu thematisieren. Das Webtool will insbesondere dazu beitragen, dass sämtliche Umsetzungsstrategien, Berichterstattungs- und Überprüfungsverfahren menschenrechtlich begründet und auf die Durchsetzung der Menschenrechte ausgerichtet werden.

Berichterstattungs- und Überprüfungsverfahren

Neben den teilweise bahnbrechenden Zielformulierungen in der Agenda 2030 fallen die Abschnitte über das Monitoring schwach aus. Die Formulierungen bleiben vage. Die Staaten konnten sich nur auf freiwillige Mechanismen einigen; die Rolle der Zivilgesellschaft wird nicht definiert. Umso wichtiger ist die Verschränkung mit bestehenden menschenrechtlichen Verfahren und rechtsverbindlichen Instrumenten.

Rückgrat nicht nur für die Umsetzung, sondern auch für das Monitoring der Agenda 2030 ist die nationalstaatliche Ebene. In jedem Land braucht es wiederkehrende Planungs-, Umsetzungs-, Informations- und Evaluationsprozesse. Jeder Staat ist für die Koordinierung unter den beteiligten Ministerien und weiterer Institutionen verantwortlich. Ausgangspunkt muss die Überprüfung und Anpassung bestehender Strategien, Programme und Verfahren sein. Zentral ist der Einbezug aller betroffenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere derjenigen, die am meisten unter Menschenrechtsverletzungen leiden.

Auf internationaler Ebene im Rahmen der UNO ist das Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung die Plattform für thematische Debatten und freiwillige Staatenberichterstattung zur Umsetzung der Ziele der Agenda 2030. Neben den Staaten sollen auch andere Interessengruppen wie Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen oder die Wirtschaft am jährlichen Forum teilnehmen können. Eine Ministererklärung soll jeweils Ergebnisse und Empfehlungen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung zur Weiterbearbeitung auf internationaler wie auf nationaler Ebene festhalten.

Die globale Zivilgesellschaft organisiert sich ihrerseits auf speziellen Plattformen, um die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu überprüfen. So etwa im Rahmen der Global Alliance of National Human Rights Institutions und der SDG Watch Europe.

Indikatoren und Datenerhebung zur Erfolgsmessung der Agenda-Ziele

Am 6. März 2015 hat die Statistikkommission der Vereinten Nationen die «Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators» (IAEG-SDGs) eingesetzt, die sich aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt und regionale und internationale Organisationen als Beobachter*innen einschliesst. Die Expertengruppe wurde damit beauftragt, den globalen Indikatorrahmen für die Ziele und Vorgaben der Agenda 2030 zu entwickeln und umzusetzen. Die erarbeiteten 231 Indikatoren wurden an der 48. Sitzung der UNO-Statistikkommission im März 2017 beschlossen. Schliesslich wurde der Indikatorenrahmen am 6. Juli 2017 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet (Resolution A/RES/71/313).

Das jährliche Arbeitsprogramm der «Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators» fokussiert sich auf die Umsetzung des Indikatorrahmens und wird jedes Jahr im März von der UNO-Statistikkommission beschlossen. Die Arbeit der Gruppe umfasst die regelmässige Überprüfung methodischer Entwicklungen und Fragen im Zusammenhang mit den Indikatoren und ihren Metadaten, ein Arbeitsbereich zur Datenaufschlüsselung, drei separate Arbeitsgruppen und den Austausch von Erfahrungen und Best Practices zum Monitoring der Sustainable Development Goals.

Im Rahmen der Überarbeitung wurde im Jahr 2020 eine Revision der Indikatoren durchgeführt. Unter anderem wurden sechs Indikatoren gestrichen, acht neu aufgenommen und 14 Indikatoren ausgetauscht. Die «Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators» arbeitet daran die Aufschlüsselung der einzelnen Indikatoren nach unterschiedlichen Merkmalen – wie Geschlecht, Alter, Behinderungen, Migrationsstatus oder geographische Lage – bereitzustellen und international vergleichbar zu machen. Eine nächste grössere Revisionsrunde ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Menschenrechtsinstrumente zur Umsetzung der Agenda 2030 auf internationaler Ebene

Bei der Umsetzung der Agenda 2030 können und müssen sich die Staaten auf eine Reihe menschenrechtlicher Akteure und Instrumente abstützen. Es sollen Daten und Informationen aus bestehenden Berichterstattungsmechanismen – wie etwa dem Universal Periodic Review (UPR) vor dem UNO-Menschenrechtsausschuss, Verfahren der UNO-Vertragsorgane oder ILO-Instrumente – verwendet (Par. 48) und Vorgehensweisen auf vorhandenen Monitoringprozessen aufgebaut werden (Par. 74).

Die Rolle der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der Agenda 2030

Das internationale Koordinationskomitee der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) setzte sich an seiner Jahreskonferenz 2015 dafür ein, dass die NMRI «transparente, partizipative und inklusive nationale Prozesse der Umsetzung und des Monitorings» der Agenda 2030 ermöglichen. Die NMRI würden in ihrer alltäglichen Arbeit bereits jetzt die zentralen Ziele der Agenda 2030 bearbeiten. Die Stärkung der NMRI und die Sicherung ihrer institutionellen und finanziellen Unabhängigkeit sei ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030.

Die NMRI sollten untereinander kooperieren, um zu einer bestmöglichen menschenrechtsbasierten Umsetzung der Agenda 2030 zu gelangen. Die kritische Analyse und Diskussion von Gesetzen, Politiken, nationalen Strategien, Verwaltungspraxen und Budgets müsse in allen Staaten mit der menschenrechtsbasierten Umsetzung der Agenda 2030 verknüpft werden. Die NMRI müssten dabei besonders auch diejenigen Gruppen miteinbeziehen, die von der Erreichung der Ziele am weitesten entfernt sind, sowie die NGOs und Menschenrechtsaktivist*innen.

Die UNO-Statistikkommission hat in ihrem Global Indicator Framework zur Agenda 2030 übrigens die Existenz einer NMRI zu einem konkreten Indikator (16.a.1) der Zielerreichung erklärt.

Die Agenda 2030 und die Schweiz

Der Bundesrat anerkennt die Agenda 2030 als «neuen universellen Referenzrahmen» für die Beiträge der Schweiz zur Förderung des menschlichen Wohlergehens und einer ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Entwicklung im Inland wie auch global. Sowohl die nachhaltige Entwicklung als auch die Menschen- und Grundrechte sind in der schweizerischen Bundesverfassung verankert.

Sektorielle Strategien

Zur Umsetzung der Agenda 2030 bezieht sich die Schweiz auf bestehende Instrumente wie die «Strategie Nachhaltige Entwicklung» (SNE) und die «Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit» (Botschaft IZA). Die Strategie für nachhaltige Entwicklung zeigt auf, welche politischen Schwerpunkte der Bundesrat für die nachhaltige Entwicklung setzt und welchen Beitrag die Schweiz leistet, um die Ziele der Agenda 2030 zu erfüllen. Die Strategie für die Legislaturperiode 2016-2019 war allerdings prioritär auf sektorielle nationale Politikfelder ausgerichtet und wurde dem Ziel eines universellen Ansatzes und kohärenten Handelns noch nicht gerecht; die globalen, den Zielen der Agenda 2030 oft zuwiderlaufenden Auswirkungen schweizerischer Politiken wurden nicht thematisiert. Aussenpolitische Leitlinien – wie etwa die Aussenpolitische Strategie des Bundesrates oder die Menschenrechtsstrategie des EDA – nehmen zwar auf die Agenda 2030 Bezug, haben aber die systematische und menschenrechtskohärente Verknüpfung der Politikbereiche sowie eine konsequent menschenrechtsbasierte Umsetzung der Agenda 2030 konzeptionell, noch nicht verankert.

Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat seine jüngste Strategie für Nachhaltige Entwicklung 2030 verabschiedet. Darin zeigt er auf, welche Schwerpunkte er für die Umsetzung der Agenda 2030 in den nächsten zehn Jahren setzen will. Die Strategie hat von Seiten der Zivilgesellschaft jedoch Kritik geerntet, unter anderem aufgrund der fehlenden Mittel zu deren Umsetzung und der mangelnden Massnahmen zur Geschlechtergleichstellung und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Strategie setze zu sehr auf Freiwilligkeit und umgehe wichtige Problempunkte, wie etwa die Regelung des Finanzmarktes.

Analyse des Ist-Zustandes und Koordination

Im Jahr 2016 legte die Schweiz einen ersten kurzen Bericht zu den ersten Schritten für die Umsetzung der Agenda 2030 vor. Im Juli 2018 präsentierte sie schliesslich am Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung ihren zweiten Länderbericht. Dieser basierte auf einer Bestandesaufnahme zur Umsetzung der Agenda 2030 in den einzelnen Politikbereichen. An der Bestandesaufnahme konnten alle interessierten Kreise aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft mitwirken.

Im Dezember 2018 rief der Bundesrat ein «Direktionskomitee Agenda 2030» ins Leben, in welchem hauptsächlich die betroffenen Ämter auf Direktionsstufe vertreten sind. Dem Komitee obliegt die Steuerung und Koordination der Umsetzungsarbeiten. Es wird von zwei Delegierten geleitet. Der Lead zur Umsetzung der Agenda 2030 liegt damit bei zwei Bundesämtern: dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE (im UVEK) und der Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit im EDA. Neben den koordinierenden Tätigkeiten erstatten die Delegierten dem Bundesrat jährlich Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030.

Für die Kooperation mit nichtstaatlichen Akteur*innen setzt der Bund eine Begleitgruppe Agenda 2030 ein. Sie besteht aus Vertreter*innen von Wirtschaftsverbänden, sowie zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Organisationen. Auf zivilgesellschaftlicher Ebene hat sich zudem die «Plattform Agenda 2030» gebildet. Sie ist ein Zusammenschluss von rund 50 zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, Umweltschutz, Gender, Frieden, nachhaltiges Wirtschaften sowie Gewerkschaften. Sie setzt sich für die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Schweiz ein. 

Der Bundesrat hat im Mai 2022 seinen dritten Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 verabschiedet. Er räumt ein, dass die Schweiz in Bezug auf ihre Schwerpunktthemen zusätzliche Massnahmen ergreifen muss – insbesondere in den Bereichen nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Klima, Biodiversität, Energie sowie Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt. Gemäss der Plattform Agenda 2030 geht der Bericht des Bundesrates jedoch zentrale Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung nicht an. Im Juli 2022 wird die Schweiz ihren Fortschrittsbericht der UNO präsentieren.

Monitoringsystem

Um die nachhaltige Entwicklung messbar zu machen, verfügt die Schweiz bereits seit 2003 über das Monitoringsystem «Monet». Anhand von Indikatoren wie Energieverbrauch, Treibhausgasemission, Lebenserwartung, Zahl multilateraler Abkommen oder Siedlungsfläche kann die Nachhaltigkeit der jeweiligen Entwicklungen beurteilt werden.

Dieses Nachhaltigkeitsmonitoring wurde so erweitert, dass es den Zielen der Agenda 2030 Rechnung trägt. Dies bedingt allerdings insbesondere auch den Einbezug von Menschenrechtsstandards: Die Indikatoren müssen die aus den menschenrechtlichen Verpflichtungen erwachsenden Normen widerspiegeln; deshalb dürfen sie nicht nur Ergebnisse in Zahlen, sondern müssen auch Prozesse und Strukturen abbilden.

In der Schweiz ist das Bundesamt für Statistik für die Koordination des Datenflusses an die UNO zuständig. Dazu wurde das Netzwerk stats_agenda 2030 aufgebaut. Es wird bis mindestens 2030 aktiv sein. Das Datenlieferungsmodell in der Schweiz ist dezentral organisiert: Rund 30 Einheiten der Bundessverwaltung und zahlreichen externe Akteur*innen wirken an der Produktion, Lieferung und Validierung der Daten an die «Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators» mit.

Fehlende Mittel

Die Schweiz war auf internationaler Ebene sehr aktiv an der Erarbeitung der Agenda 2030 beteiligt und bleibt es auch bei deren Umsetzungsprozessen im Rahmen der UNO. Sie war bisher allerdings nicht bereit, die notwendigen Mittel für die Umsetzung im In- und Ausland bereitzustellen.

So wird die langfristige bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nicht wie ursprünglich geplant ausgebaut. Im Inland müssen die vorhandenen Budgets der Departemente genügen, um die Zusatzaufgaben im Zug der Umsetzung der Agenda 2030 zu finanzieren. Nicht zuletzt investiert der Finanzplatz Schweiz  immer noch Milliarden von Franken in fossile Energien, obwohl auch private Finanzflüsse an der Agenda 2030 auszurichten sind. In seinem Bericht zum Klimawandel in der Schweiz aus dem Jahr 2020 hält das Bundesamt für Umwelt BAFU fest, dass «der Schweizer Finanzmarkt nicht nur signifikant in die Erdöl- und Kohleförderung involviert ist, sondern sogar deren weiteren Ausbau mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Zielsetzung aus dem Übereinkommen von Paris, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten.»

Gemäss des Sustainable Developement Reports 2021 gehört die Schweiz ausserdem immer noch zu den Top 5 Ländern, welche es anderen Staaten besonders erschweren, die 17 Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Im Bericht aus dem Jahr 2019 belegte die Schweiz gar Platz 1. Unter dem Ranking «Spillover» werden 160 Länder an den grenzüberschreitenden Wirkungen ihres politischen und wirtschaftlichen Handelns gemessen. Dabei wird unter anderem untersucht, welche CO2-, Stickstoff- und Schwefeldioxid-Emissionen die Staaten mit ihren Handelsbeziehungen verursachen, welche Auswirkungen dies auf die biologische Vielfalt hat, wie sehr Steuerdumping oder Steuerverschiebungen auf Kosten anderer betrieben wird, wieviel Intransparenz in der Finanzmarkt-Regulierungen herrscht, inwiefern Waffen für kriegerische Konflikte geliefert werden oder wie stark Staaten sich finanziell an der Bekämpfung von Armut in der Welt engagieren.

Die Schweiz führt als reiches Land viel Handel und verursacht dementsprechend mehr schädliche Nebenwirkungen. Besonders schwach bewertet wurde sie in der Entwicklungszusammenarbeit sowie Finanzplatz-Regulierung und Transparenz. Als grösster Offshore-Finanzplatz der Welt und als Tiefsteuergebiet für Unternehmen trägt sie massiv dazu bei, dass die nötigen Steuereinnahmen zur Umsetzung der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung in anderen Ländern fehlen.