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Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

09.07.2020

vom 9. Dezember 1948 (Inkrafttreten: 12. Januar 1951)

Vertragstext und Ratifizierungen

Vertragstext: deutsch / französisch / italienisch / englisch

152 Ratifizierungen (Stand: 9. Juli 2020; aktueller Stand).

Das Übereinkommen verpflichtet zur strafrechtlichen Verfolgung von Individuen, die Völkermord begannen haben. Unter Völkermord oder Genozid versteht man Tötungen, Misshandlungen, Auferlegung unmenschlicher Lebensbedingungen, Verhinderung von Geburten oder Kindesentziehungen, die in der Absicht begangen werden, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu zerstören. Das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genozidkonvention) kennt kein eigenes Überwachungsorgan. Teilweise ist jedoch der Internationale Gerichtshof mit dieser Aufgabe betraut.

Ratifizierung durch die Schweiz

SR 0.311.11 (AS 2002 2606)
Ratifikation: 7. September 2000
In Kraft für die Schweiz seit: 6. Dezember 2000
Botschaft vom 31. März 1999: BBl 1999 5327 / FF 1999 4911 (franz.) / FF 1999 4611 (ital.)