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Vierter Überprüfungszyklus 2022–2023

11.07.2023

Die Überprüfung der Schweiz im vierten Zyklus des Universal Periodic Review hat an der 42. Session des UNO-Menschenrechtsrates am 27. Januar 2023 stattgefunden.

NGO-Berichte

Bis zum 14. Juli 2022 haben unterschiedliche NGOs ihre Berichte zur Menschenrechtslage in der Schweiz eingereicht. So auch die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, deren Arbeitsgruppe Pakt I und humanrights.ch.

Staatenbericht der Schweiz

Am 23. September 2022 verabschiedet der Bundesrat den vierten Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen periodischen Überprüfung, welchen er im Oktober dem UNO-Menschenrechtsrat vorlegen wird. Zeitgleich tritt die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz mit ihrem Parallelbericht an die Medien.

Empfehlungen

Am 27. Januar 2023 nahmen 118 Staaten an der allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Schweiz durch den Menschenrechtsrat in Genf teil. Die Schweiz erhielt 317 Empfehlungen von 118 Delegationen. Die wichtigsten Themen, die während des interaktiven Dialogs angesprochen wurden, waren Rassismus, Diskriminierung, Hassreden und die Rechte der Frauen. In diesem Zusammenhang empfahlen die Länder der Schweiz, das CMW und das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu ratifizieren und die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtsinstitution zu gewährleisten.

Follow-up

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 die Stellungnahme zu den Empfehlungen verabschiedet, die der UNO-Menschenrechtsrat im Rahmen der vierten Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) an die Schweiz gerichtet hat. Die Schweiz hat diese am 7. Juli 2023 den Vereinten Nationen vorgelegt.

Die Zivilgesellschaft hat verschiedene Kritikpunkte gegenüber der Schweizer Position geäussert, insbesondere die Arbeitsgruppen UPR und Pakt I der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz.