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UNO-Menschenrechtsrat: Schweiz muss mehr tun

30.01.2023

Medienmitteilung 27. Januar 2023
NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

Die Menschenrechtssituation in der Schweiz wurde heute vom UNO-Menschenrechtsrat kritisch begutachtet. «Die Empfehlungen der einzelnen Staaten im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review UPR) ergeben ein realistisches Bild: «In der Schweiz gibt es beim Menschenrechtsschutz weiterhin Lücken», sagt Matthias Hui von der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz.

Staatssekretärin Livia Leu und die Vertreter*innen der Bundesverwaltung haben die Erfolge der schweizerischen Menschenrechtspolitik im Inland hervorgestrichen. Selbstkritik wurde dabei kaum laut. Im Bereich Asyl- und Migrationsrecht stehen die Einschätzungen der offiziellen Schweiz in besonders krassem Gegensatz zur Notwendigkeit von dringenden Verbesserungen im Menschenrechtsschutz, wie sie die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in ihrem eigenen Bericht an den Menschenrechtsrat festgehalten hat.

«Die Schweizer Menschenrechtsorganisationen erwarten, dass die Schweiz diese Empfehlungen annimmt und effiziente Koordinationsmechanismen zu ihrer Umsetzung auf Bundesebene und in den Kantonen schafft», sagt Matthias Hui.

Für die Menschenrechtsorganisationen sind die konkreten Forderungen an die Adresse der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat eine verstärkte Motivation, konsequent für den umfassenden Schutz der Menschenrechte aller einzustehen.

Handlungsbedarf bei verschiedenen Themen

Besonders nachdrücklich und wiederholt zum Handeln aufgefordert wurde die Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat in folgenden Bereichen:

  • Die 2023 entstehende Nationale Menschenrechtsinstitution muss im Gegensatz zum beschlossenen Budget genügend Ressourcen erhalten und ein breiteres Mandat haben,
  • zum Schutz vor Diskriminierung ist ein übergreifendes allgemeines Gesetz notwendig,
  • für die Untersuchung von Polizeigewalt sind unabhängige Beschwerdestellen zu schaffen,
  • zur Gleichstellung der Geschlechter sind grosse Lücken zu schliessen, etwa bei der Lohndiskriminierung, der Kinderbetreuung oder dem Schutz von sexualisierter Gewalt,
  • Menschen mit Behinderungen müssen auf allen Ebenen zu ihren vollen Rechten kommen, insbesondere auch im Bereich der inklusiven Bildung,
  • im Kampf gegen Rassismus sind grosse Anstrengungen zu unternehmen, etwa durch ein Verbot von Racial Profiling, und gegen Hassrede,
  • die oft missachteten Rechte von Migrant*innen, Asylbewerber*innen und Geflüchteten, insbesondere Schwarzen und muslimischen Menschen, sind systematisch zu stärken,
  • wirksamere gesetzliche Schranken gegen die Diskriminierung von Kindern aufgrund der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck oder -merkmalen sowie gegen Gewalt und Körperstrafen gegenüber Kindern sind notwendig,
  • die Klimapolitik muss auch aus Gründen des Menschenrechtsschutzes deutlich gestärkt und verschärft werden,
  • der Schutz der Rechte auf freie Meinungsäusserung, friedliche Versammlung und Vereinigung für alle ist zu stärken,
  • die Zusatzprotokolle zu den UNO-Menschenrechtspakten, welche individuelle Klagen ermöglichen, müssen ratifiziert werden,
  • der Tatbestand der Folter muss explizit in das schweizerische Strafrecht aufgenommen werden.

Auskunft:

  • Matthias Hui, humanrights.ch, matthias.hui@humanrights.ch
    Koordinator NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz
  • Michael Ineichen, Amnesty International, mineichen@amnesty.ch
    Koordinator Arbeitsgruppe UPR der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz