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Verfahrensrechte

19.08.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis der im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Verfahrensrechte. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Die Verfahrensrechte beinhalten grundlegende Ansprüche in Rechtsverfahren, und zwar nicht nur in Strafrechtsfällen, sondern auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Insbesondere fallen darunter die folgenden Grundsätze und Garantien im Strafverfahren:

Allgemeine Grundsätze

  • Recht auf ein faires Verfahren, insbesondere Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung
  • Recht auf Beurteilung durch ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendes Gericht
  • Recht auf eine öffentliche Verhandlung und Urteilsverkündung
  • Unschuldsvermutung: Die Angeklagte Person gilt als unschuldig, solange kein Schuldspruch des Gerichts vorliegt
  • Keine Strafe ohne Gesetz; insbesondere Verbot rückwirkender Strafgesetze
  • Gericht und Behörden müssen alles unterlassen, was den Ausgang des Verfahrens zu Lasten der angeklagten Person beeinflussen könnte
  • Beweislast liegt bei der Anklage
  • Bei Zweifel ist der Angeklagte freizusprechen («in dubio pro reo»)

Rechte Angeschuldigter vor und während des Gerichtsverfahrens

  • Recht auf Information über die erhobene Anklage
  • Recht auf ausreichende Zeit und Gelegenheit für die Vorbereitung der Verteidigung
  • Recht auf ein Urteil ohne unangemessene Verzögerung
  • Recht auf Verteidigung
  • Recht auf Beizug eines Dolmetschers
  • Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen
  • Recht auf Überprüfung eines Strafurteils durch eine höhere Gerichtsinstanz
  • Recht auf Entschädigung bei einem Fehlurteil   
  • Verbot der Doppelbestrafung für dieselbe Tat

Rechtsquellen

Legitime Einschränkungen

Die Verfahrensrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • Ausschluss der Öffentlichkeit bei Gerichtsverfahren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, wie etwa von schutzwürdigen Interessen des Opfers.

Kontroverse Themen

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel