27.01.2020
Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und in der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Angaben dienen einer Einführung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Grundgehalt
Die Versammlungsfreiheit beinhaltet das Recht, Kundgebungen einzuberufen, sich zu versammeln und friedlich zu demonstrieren. Nicht vom Grundgehalt umfasst sind demnach Zusammenkünfte, bei denen Gewaltakte verübt werden.
Rechtsquellen
Die Versammlungsfreiheit wird sowohl von zahlreichen internationalen Menschenrechtsverträgen, als auch auf nationaler Ebene garantiert.
Pflichten des Staates
Individuen oder Gruppen sind die Rechtsträger von Menschenrechten. Demgegenüber fallen den Staaten drei Pflichten zu: Die Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflicht.
Achtungspflichten
Der Staat und seine Organe haben nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Versammlungsfreiheit zu unterlassen. So beispielsweise:
- willkürliche Demonstrationsverbote
- die gewaltsame Auflösung von friedlichen Demonstrationen
- jegliche Beeinträchtigungen vor und während einer friedlichen Kundgebung
Schutzpflichten
Der Staat und seine Organe müssen Massnahmen gegen Verletzungen der Versammlungsfreiheit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.) ergreifen. So beispielsweise:
- Massnahmen gegen Verletzungen der Versammlungsfreiheit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.) wie beispielsweise Massnahmen gegen Störung oder Verhinderung einer Demonstration durch Dritte
- Recht und Schutz von Demonstrierenden auch bei kontroversen Themen
Gewährleistungspflichten
Der Staat und seine Organe müssen institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen, um die volle Realisierung dieses Rechts zu gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise:
- das Zurverfügungstellen von öffentlichen Strassen und Plätzen für Kundgebungen und Demonstrationen
- wirksame Beschwerdemöglichkeiten bei Verletzungen der Versammlungsfreiheit durch den Staat oder Private
Kerngehalt
Jeder Eingriff in den Kernbereich eines Menschenrechts ist verboten. Einen klaren Eingriff in den Kerngehalt der Versammlungsfreiheit stellt beispielsweise ein generelles Versammlungsverbot dar.
Legitime Einschränkungen
Die Versammlungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind. Dafür muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden und die Einschränkung notwendig und verhältnismässig sein, um die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Sittlichkeit sicherzustellen, oder die Grund- und Menschenrechte anderer zu wahren. Beispiele für legitime Einschränkungen:
- Bewilligungspflicht für Demonstrationen sowie zwangsweise Auflösung von nicht bewilligten Demonstrationen
- Präventives Versammlungsverbot, wenn die Gefahr einer gewaltsamen Gegendemonstration besteht
Kontroverse Themen
- Wegweisungen durch die Polizei
Darf die Polizei unliebsame Personengruppen auf öffentlichen Plätzen durch die Verfügung von Wegweisungen abschrecken? - Sicherheitsfanatiker und Krawallmacher bedrohen das Recht auf friedlichen Protest
Bewilligungserfordernis als Eingriff in die Versammlungsfreiheit: Wie weit dürfen formelle Voraussetzungen gehen? - Überwälzung von Polizeikosten auf Veranstalter/innen und Teilnehmer/innen von Demonstrationen
Dürfen entstandene Kosten auf Demonstrierende abgewälzt werden?
Ausgewählte Rechtsprechung und Empfehlungen
- Schranken für den Einsatz präventiven Polizeigewahrsams
Schwabe und M.G. gegen Deutschland, Beschwerde-Nrn 8080/08 und 8577/08, Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, 1. Dezember 2011
Analyse des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte - EGMR stärkt Versammlungsfreiheit von Homosexuellen in Russland
Alekseyev gegen Russiland, Beschwerde-Nrn. 4916/07, 25924/08 and 14599/09, Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, 21. Oktober 2010 (Englisch) - Bewilligungserfordernis als Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Kivenmaa gegen Finnland, Beschwerde-Nr. 412/1990, Entscheid des UNO-Menschenrechtsausschuses, 9. Juni 1994 (Englisch)
Online-Texte zur Vertiefung
- Guidelines on Freedom of Peaceful Assembly
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, 2010 (Englisch, pdf, 103 S.)
Inhaltlich verwandte Menschenrechte
- Vereinigungsfreiheit
- Gewerkschaftsfreiheit
- Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit
- Politische Rechte