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Politische Rechte

27.01.2020

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis der im internationalen Recht und in der Bundesverfassung verankerten politischen Rechte. Die Angaben dienen einer Einführung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Grundgehalt

Die politischen Rechte enthalten das Recht für die Staatsbürger/innen eines Landes auf Teilnahme an periodischen freien Wahlen für das gesetzgebende Organ (aktives Wahlrecht) sowie das Recht, sich in politische Ämter wählen zu lassen (passives Wahlrecht). Im Gegensatz zu den übrigen Menschenrechten, berechtigen die politischen Rechte grundsätzlich nur Staatsbürger/innen des jeweiligen Staates.

Während die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die pluralistische und demokratische Regierungsform als Bestandteil des europäischen ordre public betrachtet, legen weitere internationale Menschenrechtsverträge lediglich fest, dass die Staaten ihren Bürgern/-innen ermöglichen sollen, in direkter oder indirekter Weise am politischen Leben teilnehmen zu können.

Rechtsquellen

Die politischen Rechte werden sowohl von zahlreichen internationalen Menschenrechtsverträgen, als auch auf nationaler Ebene garantiert.

Pflichten des Staates

Individuen oder Gruppen sind die Rechtsträger von Menschenrechten. Demgegenüber fallen den Staaten drei Pflichten zu: Die Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflicht.

Achtungspflichten

Der Staat und seine Organe haben nicht gerechtfertigte Eingriffe in die politischen Rechte zu unterlassen. So beispielsweise:

  • diskriminierende Einschränkungen der Wählbarkeit
  • Sistierung der politischen Rechte von Personen im Freiheitsentzug
  • Verletzung des Wahl- und Stimmgeheimnisses

Schutzpflichten

Der Staat und seine Organe müssen Massnahmen gegen Verletzungen der politischen Rechte durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.) ergreifen, so beispielsweise die strafrechtliche Ahndung der Einschüchterungen von Wählern/-innen durch Dritte.

Gewährleistungspflichten

Der Staat und seine Organe müssen institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen, um die volle Realisierung der politischen Rechte zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Massnahmen zur Abhaltung freier und fairer Wahlen, inklusive der geheimen Stimmabgabe
  • Sicherstellen der umfassenden Teilnahme am politischen Leben durch Menschen mit Behinderungen
  • wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung der politischen Rechte gewährleisten
  • Zulassung von internationaler Wahlbeobachtung unter der Voraussetzung der Mitgliedschaft in einer entsprechenden internationalen Organisation, z.B. in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

    Legitime Einschränkungen

    Die Ausübung der politischen Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind, wobei die Anforderungen – zumindest gemäss der Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – weniger streng sind als bei den Freiheitsrechten. Demnach muss geprüft werden, ob die entsprechende Beschränkung unverhältnismässig oder willkürlich ist und ob durch die Einschränkung die freie Willensäusserung der Bürger/innen beeinträchtigt wird.

    Beispiele für legitime Einschränkungen:

    • Mindestalter für das Ausüben des aktiven und passiven Wahlrechts
    • Anforderung einer bestimmten Anzahl Unterschriften zur Unterstützung einer Kandidatur
    • Gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Volkabstimmungen mit menschenrechtswidrigen Zielsetzungen

    Kontroverse Themen

    Ausgewählte Rechtsprechung und Empfehlungen

    Online-Texte zur Vertiefung

    Inhaltlich verwandte Menschenrechte

    Quellen für diesen Artikel