27.01.2020
Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis der im internationalen Recht und in der Bundesverfassung verankerten politischen Rechte. Die Angaben dienen einer Einführung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Grundgehalt
Die politischen Rechte enthalten das Recht für die Staatsbürger/innen eines Landes auf Teilnahme an periodischen freien Wahlen für das gesetzgebende Organ (aktives Wahlrecht) sowie das Recht, sich in politische Ämter wählen zu lassen (passives Wahlrecht). Im Gegensatz zu den übrigen Menschenrechten, berechtigen die politischen Rechte grundsätzlich nur Staatsbürger/innen des jeweiligen Staates.
Während die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die pluralistische und demokratische Regierungsform als Bestandteil des europäischen ordre public betrachtet, legen weitere internationale Menschenrechtsverträge lediglich fest, dass die Staaten ihren Bürgern/-innen ermöglichen sollen, in direkter oder indirekter Weise am politischen Leben teilnehmen zu können.
Rechtsquellen
Die politischen Rechte werden sowohl von zahlreichen internationalen Menschenrechtsverträgen, als auch auf nationaler Ebene garantiert.
Pflichten des Staates
Individuen oder Gruppen sind die Rechtsträger von Menschenrechten. Demgegenüber fallen den Staaten drei Pflichten zu: Die Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflicht.
Achtungspflichten
Der Staat und seine Organe haben nicht gerechtfertigte Eingriffe in die politischen Rechte zu unterlassen. So beispielsweise:
- diskriminierende Einschränkungen der Wählbarkeit
- Sistierung der politischen Rechte von Personen im Freiheitsentzug
- Verletzung des Wahl- und Stimmgeheimnisses
Schutzpflichten
Der Staat und seine Organe müssen Massnahmen gegen Verletzungen der politischen Rechte durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.) ergreifen, so beispielsweise die strafrechtliche Ahndung der Einschüchterungen von Wählern/-innen durch Dritte.
Gewährleistungspflichten
Der Staat und seine Organe müssen institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen, um die volle Realisierung der politischen Rechte zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise:
- Massnahmen zur Abhaltung freier und fairer Wahlen, inklusive der geheimen Stimmabgabe
- Sicherstellen der umfassenden Teilnahme am politischen Leben durch Menschen mit Behinderungen
- wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung der politischen Rechte gewährleisten
- Zulassung von internationaler Wahlbeobachtung unter der Voraussetzung der Mitgliedschaft in einer entsprechenden internationalen Organisation, z.B. in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Legitime Einschränkungen
Die Ausübung der politischen Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind, wobei die Anforderungen – zumindest gemäss der Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – weniger streng sind als bei den Freiheitsrechten. Demnach muss geprüft werden, ob die entsprechende Beschränkung unverhältnismässig oder willkürlich ist und ob durch die Einschränkung die freie Willensäusserung der Bürger/innen beeinträchtigt wird.
Beispiele für legitime Einschränkungen:
- Mindestalter für das Ausüben des aktiven und passiven Wahlrechts
- Anforderung einer bestimmten Anzahl Unterschriften zur Unterstützung einer Kandidatur
- Gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Volkabstimmungen mit menschenrechtswidrigen Zielsetzungen
Kontroverse Themen
- Schweizer Menschenrechtspolitik für Personen im Alter
Sind Amtszeitbeschränkungen und Alterslimiten für politische Ämter zulässig? - Politische Rechte für Ausländer/innen in der Schweiz
Sollen Ausländer/innen in der Schweiz ebenfalls umfassende politische Rechte erhalten? - Die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz: Perspektiven, Chancen und Hürden
Wie sollen Kinder und Jugendliche in politische Prozesse miteinbezogen werden? - Politische Partizipation für Menschen mit Behinderungen
Wie kann die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden?
Informationsseite von Inclusion Handicap
Ausgewählte Rechtsprechung und Empfehlungen
- Wahlrecht von Strafgefangenen
Informationsblatt zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (pdf, 3 S.) - Verletzung der politischen Rechte wegen Wahlkreis-Einteilung
Istvan Matyus gegen die Slowakei, Beschwerde Nr. 923/2000, Entscheid des UNO-Menschenrechtsausschusses, 26. Juli 2002 - Unrechtmässige Beschlagnahmung von Wahlmaterial
Korneenko gegen Belarus, Beschwerde Nr. 1553/2007, Entscheid des UNO-Menschenrechtsausschusses, 20. März 2009 - Demokratische Regierungsform als europäischer Ordre public
TBKP u.a. gegen die Türkei, Beschwerde Nr. 133/1996/752/951, Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, 30. Januar 1998
Urteilsanalyse des Österreichischen Instituts für Menschenrechte (pdf, 2 S.)
Online-Texte zur Vertiefung
- Wahlrechtsgrundsätze der OSZE
Dokument von Kopenhagen von 1990 (vgl. Punkt 7) - Der lange Weg zum Frauenstimmrecht
NZZ, 4. Februar 2011 - Allgemeine Bemerkungen zu Artikel 25 des UNO-Pakts zu politischen und bürgerlichen Rechten
Allgemeine Bemerkungen Nr. 25 des UNO-Menschenrechtsausschusses, 12. Juli 1996 (Französisch / Englisch)