24.07.2013
Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts auf Gesundheit. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.
Grundgehalt
Das Recht auf Gesundheit anerkennt das Recht für alle auf ein erreichbares Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit, insbesondere die Verfügbarkeit von quantitativ ausreichenden und qualitativ genügenden öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu den vorhandenen Gesundheitseinrichtungen.
Rechtsquellen
Pflichten des Staates
- Menschenrechte: Pflichten der Staaten
Erläuterungen zur Unterscheidung von Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten
Achtungspflichten
Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht auf Gesundheit durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:
- Zwangsweise Durchführung von Diagnosen und Therapien oder von medizinischen Experimenten
- Erschwerung oder Verunmöglichung des Zugangs zu vorhandenen Gesundheitseinrichtungen und Medikamenten für bestimmte Bevölkerungsgruppen
- Zerstörung von Gesundheitsinfrastrukturen oder der Umwelt
Schutzpflichten
Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Rechts auf Gesundheit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:
- Bekämpfung von unzureichender Betreuung von kranken und behinderten Menschen durch private Gesundheitseinrichtungen
- Verhinderung traditioneller Praktiken, welche das Recht auf Gesundheit von Frauen verletzen
- Minimalvorschriften für gesunde Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft
- Vorschriften zur Verhinderung von Umweltverschmutzung durch Private
Gewährleistungspflichten
Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Rechts auf Gesundheit, wie zum Beispiel:
- Aufbau einer zugänglichen und wirksamen Gesundheitsversorgung
- Massnahmen gegen die Umweltverschmutzung
- In Notfällen Wasser, Nahrung und Obdach zur Verfügung stellen
- Umfassende Impfprogramme gegen die gefährlichsten Infektionskrankheiten
- Massnahmen zur Prävention von Epidemien
- Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Rechts auf Gesundheit gewährleisten
Legitime Einschränkungen
Das Recht auf Gesundheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:
- Eingriffe in Grund- und Menschenrechte
Erläuterungen auf humanrights.ch
Beispiele für legitime Einschränkungen
- Zwangsweise Anordnung von diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen im Falle einer Epidemie oder zum Schutz des Pflegepersonals
- Medikamentöse Zwangsbehandlung einer urteilsunfähigen Person
Kontroverse Themen
- Inwiefern ist das Recht auf Gesundheit gegenüber transnationalen Unternehmen durchsetzbar, die ihre Produktion in Länder mit schwacher Umweltschutzgesetzgebung auslagern?
Knappe Absage an «Klare Regeln für Schweizer Konzerne, weltweit» - Wie weit erstreckt sich der Patentschutz im Falle von teuren Medikamenten?
Novartis vor höchstem indischem Gericht abgeblitzt - Leistungsverweigerung der Krankenkasse bei säumigen Versicherten?
Leistungssistierungen unterwandern Recht auf Gesundheit - Wird das Recht auf Gesundheit, insbesondere der Zugang zu notwendigen Medikamenten von Pharma-Industrie ignoriert?
Die Verantwortung der Pharma-Industrie - Patentschutz vs. Zugang zu Medikamenten
HIV/AIDS: Zugang zu Medikamenten
Internationale Rechtsprechung (Beispiele)
- Recht auf Medikamente im Fall von Pandemien wie AIDS, Tuberkulose oder Malaria
Beschluss des Menschenrechtsrates 2/107 vom 27. November 2006 (pdf, 2 p, englisch) - Gesundheit
Informationsblatt zur Rechtsprechung des EGMR, (pdf S. 9)
Online-Texte zur Vertiefung
- The right to the highest attainable standard of health
General Comment Nr. 14 des Ausschusses für WSK-Rechte - Report of the Special Rapporteur on the right of everyone to the enjoyment of the highest attainable standard of physical and mental health
Bericht an den Menschenrechtsrat, 12. April 2011 (pdf, 19 p.) - Der Menschenrechtsansatz in der HIV/AIDS-Bekämpfung
Themendossier auf humanrights.ch