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Arbeitsrechte

08.08.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis der im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Arbeitsrechte. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Arbeitsrechte sind wirtschaftliche Menschenrechte. Sie garantieren einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen. Insbesondere beinhalten sie den Anspruch auf die freie Wahl des Berufs und der Arbeitsstelle, das Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen sowie den Schutz vor Arbeitslosigkeit und vor Diskriminierung.

Rechtsquellen

Pflichten des Staates

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in die Arbeitsrechte durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

  • Berufs- und Arbeitsverbote für bestimmte Gruppen

Schutzpflichten

Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen der Arbeitsrechte durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:

  • Garantie des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit
  • Garantie von existenzsichernden Löhnen
  • Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung von Arbeitsverträgen zwischen Privaten
  • Schutz der Diskriminierung von behinderten und älteren Personen
  • Schutz vor schädlichen und ungerechten Arbeitsbedingungen
  • Gesetzliches Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung der Arbeitsrechte, wie zum Beispiel:

  • Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Politik der Vollbeschäftigung
  • Berufsberatung
  • Integrationsprogramme für benachteiligte Gruppen
  • Arbeitslosenversicherung
  • Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Arbeitsrechte gewährleisten.

Legitime Einschränkungen

Arbeitsrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • Personen, welche die notwendige Ausbildung nicht besitzen, kann der Zugang zu gewissen Berufen verweigert werden.
  • Jugendliche oder andere schutzbedürftige Personen dürfen von gewissen gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.

Kerngehalt

Jeder Eingriff in den Kernbereich der Arbeitsrecht ist verboten, wie zum Beispiel:

  • Es gilt das Verbot der Zwangsarbeit (die Pflicht zur Teilnahme an staatlichen Beschäftigungsprogrammen oder andere, im Notstandsfall angeordnete Tätigkeiten zählen nicht als Zwangsarbeit)

Kontroverse Themen

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel