08.08.2013
Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis der im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Arbeitsrechte. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.
Grundgehalt
Arbeitsrechte sind wirtschaftliche Menschenrechte. Sie garantieren einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen. Insbesondere beinhalten sie den Anspruch auf die freie Wahl des Berufs und der Arbeitsstelle, das Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen sowie den Schutz vor Arbeitslosigkeit und vor Diskriminierung.
Rechtsquellen
Pflichten des Staates
- Menschenrechte: Pflichten der Staaten
Erläuterungen zur Unterscheidung von Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten
Achtungspflichten
Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in die Arbeitsrechte durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:
- Berufs- und Arbeitsverbote für bestimmte Gruppen
Schutzpflichten
Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen der Arbeitsrechte durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:
- Garantie des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit
- Garantie von existenzsichernden Löhnen
- Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung von Arbeitsverträgen zwischen Privaten
- Schutz der Diskriminierung von behinderten und älteren Personen
- Schutz vor schädlichen und ungerechten Arbeitsbedingungen
- Gesetzliches Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Gewährleistungspflichten
Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung der Arbeitsrechte, wie zum Beispiel:
- Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
- Politik der Vollbeschäftigung
- Berufsberatung
- Integrationsprogramme für benachteiligte Gruppen
- Arbeitslosenversicherung
- Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Arbeitsrechte gewährleisten.
Legitime Einschränkungen
Arbeitsrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:
- Eingriffe in Grund- und Menschenrechte
Erläuterungen auf humanrights.ch
Beispiele für legitime Einschränkungen
- Personen, welche die notwendige Ausbildung nicht besitzen, kann der Zugang zu gewissen Berufen verweigert werden.
- Jugendliche oder andere schutzbedürftige Personen dürfen von gewissen gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.
Kerngehalt
Jeder Eingriff in den Kernbereich der Arbeitsrecht ist verboten, wie zum Beispiel:
- Es gilt das Verbot der Zwangsarbeit (die Pflicht zur Teilnahme an staatlichen Beschäftigungsprogrammen oder andere, im Notstandsfall angeordnete Tätigkeiten zählen nicht als Zwangsarbeit)
Kontroverse Themen
- Was beinhaltet die allgemeine Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden?
Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers Art. 328 OR - Wie können die Arbeitsbedingungen für die Herstellung unserer Alltagsgüter menschenrechtstauglich gemacht werden?
Internationale Rechtsprechung (Beispiele)
- Verletzung des Rechts auf Arbeit: Nichteinstellung von HIV postiven Menschen als Flugbegleiter/in
Hoffmann v South African Airways: Constitutional Court of South Africa, Case CCT 17/00 (2000)
Online-Texte zur Vertiefung
- Das internationale Menschenrecht auf Arbeit
Marita Körner, Deutsches Institut für Menschenrechte, Januar 2004 (pdf, 32 S.) - The Right to work (Art. 6)
General Comment Nr. 18 (2005) des UNO-Ausschusses für WSK-Recht - SklavInnen für 15 Euro
Artikel aus der WOZ vom 13. September 2007