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Das Recht auf Bildung

18.08.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und in der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts auf Bildung. Die Angaben dienen einer Einführung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Grundgehalt

Das Recht auf Bildung umfasst den Zugang zu und die Pflicht zum Besuch einer unentgeltlichen Grundschulbildung für alle, das Recht auf freien und gleichen Zugang zu weiteren vorhandenen Bildungseinrichtungen. Zudem garantiert es das Recht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder in eine Schule ihrer Wahl zu schicken, sofern diese die staatlichen Minimalstandards erfüllt. Ausserdem beinhaltet das Recht auf Bildung ein Recht auf Zugang zu Menschenrechtsbildung.

Rechtsquellen

Das Recht auf Bildung und das Recht auf Menschenrechtsbildung werden von zahlreichen internationalen Menschenrechtsverträgen, ersteres auch auf nationaler Ebene, garantiert.

Pflichten des Staates

Individuen oder Gruppen sind die Rechtsträger/innen von Menschenrechten. Demgegenüber fallen den Staaten drei Pflichten zu: Die Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflicht.

Achtungspflichten

Der Staat und seine Organe haben nicht gerechtfertigte Eingriffe in das Recht auf Bildung zu unterlassen, wie beispielsweise:

  • die Privilegierung des Zugangs zu bestimmten Bildungseinrichtungen für bestimmte soziale Gruppen
  • der Eingriff in die freie Schulwahl der Eltern für ihre minderjährigen Kinder

Schutzpflichten

Der Staat und seine Organe müssen Massnahmen gegen die Verletzung des Rechts auf Bildung durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.) ergreifen. Wie beispielsweise:

  • den gesetzlichen Schutz der unentgeltlichen Grundschulbildung für alle
  • die Durchsetzung der Grundschulpflicht gegenüber den Erziehungsberechtigten

Gewährleistungspflichten

Der Staat und seine Organe müssen institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Rechts auf Bildung. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Wahrung des diskriminierungsfreien Zugangs zu den vorhandenen Bildungseinrichtungen
  • das Zurverfügungstellen von unentgeltlichem Grundschulunterricht
  • die kontinuierliche Einführung der Unentgeltlichkeit verschiedener Formen höherer Bildungsstufen, inklusive Hochschulbildung
  • ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention
  • ein Stipendiensystem
  • die Gewährleistung wirksamer Beschwerdemöglichkeiten gegen jede Verletzung dieses Rechts

Kerngehalt

Jeder Eingriff in den Kerngehalt eines Menschenrechts ist verboten. Beim Recht auf Bildung bildet der Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht den Kernanspruch.

Legitime Einschränkungen

Das Recht auf Bildung darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind. Dafür muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden und die Einschränkung notwendig und verhältnismässig sein, um die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Sittlichkeit sicherzustellen, oder die Grund- und Menschenrechte anderer zu wahren.

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung zu bestimmten Studienfächern an einer Hochschule
  • die Verweigerung des Zugangs zu gewissen weiterführenden Ausbildungsgängen für Personen ohne entsprechende Ausbildung

Kontroverse Themen

Ausgewählte Rechtsprechung und Empfehlungen

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Quellen für diesen Artikel