humanrights.ch Logo Icon

Kindersextourismus  - was die Schweiz dagegen tut

10.11.2009

Wer in den Ferien beobachtet, dass sich Schweizer Freier an minderjährige Prostituierte heranmachen, kann dies seit rund einem Jahr mittels Online-Formular beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) melden. Ziel des Angebots ist es, schweizerische Täter von Kinderprostitution strafrechtlich zu verfolgen. Ein Dutzend Meldungen mit klaren und inhaltlich wertvollen Informationen sind in Bern bereits eingegangen, wie das Fedpol im September 2009 mitteilte. Betroffen waren insbesondere südostasiatische Staaten, konkret: Kambodscha, Indonesien und Thailand.

Kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand

«Der Bund» zitiert die Fedpol-Sprecherin in einem sorgfältig recherchierten Beitrag über die Entwicklungen im vergangenen Jahr weiter: «'Damit ein Täter überführt werden kann, müssen genügend Informatioen und Beweise vorliegen, oder aber der Täter muss auf frischer Tat ertappt werden', so Zwahlen. Einer Überführung gingen meistens lange Ermittlungen voraus: Eingegangene Meldungen werden geprüft. Sobald alle dienlichen Angaben vorhanden sind, werden sie an die zuständige in- oder ausländische Polizeibehörde weitergeleitet. Im Falle einer Verhaftung eines Täters im Ausland entscheiden ebenfalls die zuständigen örtlichen Behörden über das weitere Vorgehen. 'Die oft schleppende Kooperatione mit den ausländischen Behörden erschwert unsere Arbeit', erklärt die Sprecherin von Fedpol.»

Einer Umfrage von Kinderschutz Schweiz ist derweil zu entnehmen, dass in der Schweiz viele auf das Thema Kinderprostitution sensibilisiert sind. Entgegen der oft gehörten Meinung, sind jedoch viele der Kindersextouristen nicht Pädophile. Cordula Sanwald dazu gegenüber dem «Bund» : «Es geht meist um Gelegenheitstäter, die in der Anonymität eines fremden Landes den besonderen Kick suchen.» Geläufig ist in der Schweiz demnach auch die Meinung, Kinderprostitution sei zwar moralisch verwerflich, werde aber als Kavaliersdelikt geduldet. Sanwald dazu: «Die kommerzielle Ausbeutung von Minderjährigen im Tourismus ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist eine Sexualstraftat, die im Kontext von sexueller Gewalt, Kinderprostitution, Kinderhandel und Kinderpornografie steht.»

Verhaltenskodex zur Sensibilisierung der Branche

In der Schweiz ist die Sensibilität gegenüber Kinderprostitution aufgrund von einzelnen Fällen, die über die Medien an die Öffentlichkeit gelangten gestiegen. Wichtig waren dabei die Kampagnen von ECPAT und Kinderschutz Schweiz. Seit 1996 besteht etwa ein internationaler Verhaltenskodex, für den die internationale Organisation ECPAT mit Sitz in Bangkok verantwortlich zeichnet; seit 2003 besteht eine Zusammenarbeit von ECPAT mit Kinderschutz Schweiz. Den Kodex zum Schutz der Kinder vor kommerzieller sexueller Ausbeutung im Tourismus können verantwortungsvolle Tourismusunternehmen unterzeichnen. Sie verpflichten sich damit, die Nulltoleranz gegenüber Kindersextourismus in Verträge mit Geschäftspartnern aufzunehmen, Mitarbeitende in den Destinationsländern und im Heimatland Schweiz zu schulen und ihre Kundschaft entsprechend zu sensibilisieren.

Weltweit bekennen sich 900 Reiseagenturen zum Verhaltenskodex der ECPAT. Die Hotelplan AG ging in der Schweiz mit der Unterzeichnung voran. Ende 2006 folgte mit Kuoni auch das grösste Schweizer Reiseunternehmen. 2007 kamen die Hotelkette ACCOR Hotels Switzerland und Globetrotter hinzu. 2008 unterzeichnete auch der Schweizer Reisebüro-Verband. Dem Artikel des «Bund» ist allerdings zu entnehmen, dass die Einhaltung des Kodex' den Anbietern nicht immer einfach fällt. Im Sommer 2009 mussten Hotelplan und Kuoni insgesamt sieben Hotels in Thailand aus dem Angebot streichen - dazu kam es erst nach einem Bericht über Sextourismus durch die Rundschau. Um dem Kodex Achtung zu verschaffen, führten die beiden Veranstalter daraufhin gemeinsam in Patthaya (Thailand) Workshops für alle Partnerhotels durch.

Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern 

Auch auf internationaler Ebene hat das Thema Kinderprostitution in jüngster Zeit viel Aufmerksamkeit erhalten: Im November 2008 fand bereits zum dritten Mal ein Weltkongress gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern statt. Die Teilnehmenden hatten eine Deklaration und einen Aktionsplan verabschiedet. Diese sollen dazu dienen, die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verhüten und zu stoppen. Nun gelte es, diese Vereinbarungen in die Tat umzusetzen, schreibt Jean Zermatten, Mitglied des UNO-Kinderrechtsausschusses und schweizerischer Kinderrechtsexperte, in einem Kurzbericht.

Der Kongress fand vom 25. bis 28. November 2008 in Rio de Janeiro (Brasilien) statt. Organisiert hat ihn die brasilianische Regierung zusammen mit internationalen Kinderschutzorganisationen wie Unicef und Ecpat. Rund 137 Regierungen, hunderte NGOs und erstmals auch private Unternehmer haben daran teilgenommen. Laut Zermatten ist die internationale Gemeinschaft in Rio einen wichtigen Schritt weiter gegangen als in den bisherigen Kongressen (Stockholm 1996 und Yokohama 2001). «Die nun verabschiedeten Dokumente bekräftigen neue Strategien im Kampf gegen neue Formen der sexuellen Ausbeutung, wie beispielsweise die Pornographie im Internet oder der Kinderhandel». Zermatten lobt besonders das Verantwortungsbewusstsein der privaten Akteure und der internationalen Organisationen gegenüber den armen Ländern. Sie wollen ihre Ressourcen so einsetzen, dass die Prinzipien des Aktionsplans von Rio auch in armen Ländern umgesetzt werden kann. 

Ein weiterer Fokus der Debatten lag auf der Prävention. Diese sei jedoch nur ein möglicher Schlüssel gegen die Ausbeutung von Kindern, wenn gewisse kulturelle Haltungen ändern, meint Zermatten. Dabei spricht er beispielsweise Kinderarbeit oder sexuelle Initiationsrituale an. Solche Erklärungen für sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sei keine Rechtfertigung: «Keine Gesellschaft kauft gemäss ihren kulturellen Traditionen Kindern von armen Bauern und schliesst sie in Hotels für Touristen ein», betont der Kinderrechtsexperte. Es obliege nun an uns, die Verpflichtungen von Rio zu beachten und so die Rechte von Kindern zu schützen.