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Suizid in U-Haft: Menschenrechtswidrige Haftbedingungen im Regionalgefängnis Bern

08.09.2020

Es verstösst gegen elementare Menschenrechte, psychisch kranke Menschen 23 Stunden am Tag in eine Zelle einzusperren. Trotzdem wird dies in der Schweiz im Rahmen der Untersuchungshaft immer wieder gemacht. So auch bei Raphael Kiener, der sich im August 2019 in der Statione Etoine in staatlicher Obhut das Leben genommen hat.

Am Morgen des 5. August 2019 hat die Mutter von Raphael Kiener eine Nachricht des Inselspitals auf ihrem Handy. Raphi liegt auf der Intensivstation. Er hat sich auf der Statione Etoine erhängt. Am nächsten Tag wird das Beatmungsgerät abgeschaltet. Raphael Kiener stirbt, erst 25 Jahre alt.

Bevor sich Raphael Kieners Zustand verschlechtert hatte, befand er sich während sieben Monaten im Regionalgefängnis Bern in Untersuchungshaft. Bereits im Januar 2019 hatte die Mutter von Raphael die Beratungsstelle für Menschen in Freiheitsentzug von humanrights.ch kontaktiert. Die Haftbedingungen im Regionalgefängnis Bern sind unhaltbar, was auch die Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) bestätigt: 23 Stunden am Tag befinden sich die Gefangenen in ihren Zellen. Diese sind stickig und düster. Der Spazierhof bietet kaum Sonnenlicht, ist betongrau und beengend. Der Besuch von Angehörigen wird nur hinter einer Trennscheibe gewährt. humanrights.ch hatte schon 2014 auf diese problematischen Haftbedingungen hingewiesen.

Die Haftbedingungen in Einzelhaft führen regelmässig zu gesundheitlichen Schäden. Hierbei handelt es sich um eine hinlänglich bekannte medizinische Tatsache. Der psychische Krisenzustand in Untersuchungshaft schlägt sich auch in der Suizidrate nieder: In den Jahren 2003 bis 2018 haben sich in der Schweiz 74 Menschen in U-Haft das Leben genommen.

Bei psychisch kranken Gefangenen wie Raphael Kiener übernimmt der Staat eine besondere Fürsorgeflicht. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem aktuellen Urteil zur Schweiz festgehalten. Es müssen nun dringend Massnahmen ergriffen werden, um die Haftbedingungen im Regionalgefängnis Bern grundlegend zu verbessern und eine menschenwürdige Untersuchungshaft zu gewährleisten. Denn: Es gibt für den Rechtsstaat nichts Schlimmeres, als wenn ein fürsorgebedürftiger Mensch in seinen Händen zu Tode kommt.

Reportage zum Fall in der WOZ 32/2020 vom 6.8.2020

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Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

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