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DJS veröffentlichen Musterantrag zu Haftbedingungen in Untersuchungshaft

27.09.2016

Um gegen die rechtswidrigen Zustände in der Untersuchungshaft vorzugehen, haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) einen Musterantrag für Verteidiger/innen und Betroffene erstellt. Dieser soll es ermöglichen, bei der zuständigen Behörde zu beantragen, die Haftbedingungen individuell anzupassen.

Kritik an Untersuchungshaft

Die Demokratischen Jurist/innen kritisieren – wie viele andere Fachleute – die Praxis der Strafverfolgungsbehörden sowie der Zwangsmassnahmengerichte im Bereich der Untersuchungshaft scharf.

Die DJS fordern unter anderem, dass im Rahmen der Anordnung von Untersuchungshaft dem Verhältnismässigkeitsprinzip Nachachtung verschafft wird. Dies würde insbesondere bedingen, dass die Haft nur in denjenigen Fällen angeordnet wird, in welchen sie zwingend notwendig ist und dass die Dauer der Haft zeitlich beschränkt wird.

Für die Inhaftierten zentral ist auch, dass die Haftbedingungen  den jeweiligen Haftgründen und dem Einzelfall angepasst werden. Die Ausgestaltung der Haft, insbesondere Besuchserlaubnisse, Telefonkontakte und individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten sind auf den Einzelfall auszurichten und so wenig wie möglich die Persönlichkeit einschränkend auszugestalten.

Der Musterantrag basiert wesentlich auf einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zu den menschenrechtlichen Standards der Haftbedingungen in der Untersuchungshaft und ihrer Umsetzung in der Schweiz vom September 2015 (hier finden Sie unseren Artikel dazu).

Der Musterantrag

Der Musterantrag enthält generelle Ausführungen und Textbausteine für die Argumentation zu folgenden zentralen Theemen: Ausgestaltung der Untersuchungshaft, Telefonkontakt zur unterzeichnenden Anwältin, Besuche von Angehörigen und Telefonkontakte mit Angehörigen, soziale Kontakte in der Haft/Ausgestaltung des Haftregimes, Zugang zur Vertrauenärztin/Suizidprävention.

Besonders hervorheben ist folgende Bemerkung: «Dabei ist wichtig, sich von der gängigen Kantonalen Praxis frei zu machen und dem Klienten nicht vorschnell zu sagen, ein Antrag sei unrealistisch. Sehr viele übliche Einschränkungen dürften kaum vor der EMRK standhalten».

Humanrights.ch ist selber immer wieder mit Anfragen von Personen aus der Untersuchungshaft konfrontiert. Allen Anwälten und Anwältinnen, die in diesem Bereich tätig sind, sei empfohlen, vom hilfreichen Musterantrag Gebrauch zu machen.