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Grundrechte von Gefängnisinsassen in Genf verletzt

10.05.2007

Genfer Polizei und Justiz kommen in einem Expertenbericht vom 18. April 2007 über die Situation im chronisch überbelegten Gefängnis Champ-Dollon schlecht weg. Mutmassliche Kriminelle würden zu schnell und zu lange in Untersuchungshaft genommen, schreiben die Expert/innen, welche die Situation in Champ-Dollon im Auftrag des Kantonsparlaments untersucht haben. Zudem stellten sie übermässige Polizeigewalt bei Verhaftungen und Verhören fest. Der Genfer Justizminister relativiert die Vorwürfe und nimmt die Polizei in Schutz.

Massive Überbelegung führt zu unhaltbaren Haftbedingungen

Das Genfer Parlament hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben, nachdem verschiedentlich Beschwerden über das chronisch überbelegte Gefängnis Champ-Dollon laut geworden waren. Die Presse hatte mehrmals über diverse Vorfälle berichtet. Ausserdem hatte die Schweizer Menschenrechtsliga (LSDH) wiederholt darauf hingewiesen, dass Missstände in dem Gefängnis herrschten. LSDH hatte nur zwei Tage vor den nun veröffentlichten Untersuchungsergebnissen der Expertengruppe selbst einen Bericht vorgelegt. In diesem bemängelt LSDH unter anderem, dass durch die massive Überbelegung - im letzten Jahr sassen durchschnittlich 472 Gefangene in der Anstalt, die für 270 Personen vorgesehen ist - das Besuchsrecht eingeschränkt wurde. Ausserdem gibt es gemäss LSDH nicht genügend Arbeitsplätze, was dazu führe, dass ein Grossteil der Gefangenen 23 Stunden am Tag in ihrer Zelle sitzten. Auch die Waschmöglichkeiten und die medizinische Versorgung seien nicht voll gewährleistet. Weiter hielt die Genfer Menschenrechtsorganisation in ihrem Bericht fest, dass die Dauer der Untersuchungshaft öfters die Dauer der verhängten Strafe überschreite. 

Experten kritisieren Justiz... 

Die Expertengruppe des Kantonsparlaments bestätigt zahlreiche dieser Befunde in ihrem Bericht. Auch sie ortet eines der Hauptprobleme in der Überbelegung des Gefängnisses. Diese sei auf eine ungenügende Zahl von Untersuchungsrichter/-innen und eine zu schnelle Inhaftierung von Verdächtigen zurückzuführen, schreiben die Expert/innen. Die Frist von 8 Tagen, in der über eine Verlängerung der Haft entschieden werden muss, werde in den meisten Fällen überschritten, da nur ein einziger Richter für neue Fälle zuständig sei. Auch werde häufig das Recht der Betroffenen auf Anhörung missachtet.  

... und Polizeigewalt

Die Expertengruppe stellte zudem übermässige Polizeigewalt fest. Sie hat 125 Häftlinge befragt, wovon 30 Prozent über Gewalt bei Verhaftungen und Verhören klagten. Einige konnten vom Arzt attestierte Verletzungen vorweisen. Ein anderer Beschwerdepunkt war gemäss dem Expertenbericht die Entwendung von Geld und Handys, den drei Personen genannt hatten. Dass es sich dabei offenbar nicht um Einzelfälle handle, gaben demnach selbst einige Beamten zu verstehen. 

Justizdirektor weist Vorwürfe zurück

Anlässlich einer Pressekonferenz nahm der verantwortliche Justizdirektor, Laurent Moutinot, Stellung zu den Vorwürfen der Expert/innen. Er bezeichnete gemäss Swissinfo die Untersuchung als «Schuss vor den Bug» und wies mit Nachdruck auf dessen Schwächen hin: Die Vorwürfe der Insassen seien nicht überprüft worden und die angeklagten Polizisten hätten sich nicht dazu äussern können. Moutinot relativierte den Vorwurf der übermässigen Polizeigewalt und sprach von Einzelfällen. Polizeidirektorin Monica Bonfati räumte gemäss Tages-Anzeiger (TA) jedoch gleichzeitig ein, «das wir im Korps ein Problem mit der Gewalt haben».

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