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Blick zurück auf fünf Jahre Rechtsberatung für
Gefangene

13.05.2022

Seit 2017 hat David Mühlemann die Rechtsberatung für Menschen in Freiheitsentzug und ihre Angehörigen bei humanrights.ch aufgebaut. Nun verlässt er humanrights.ch, um sich im Rahmen einer Doktorarbeit in dieses Thema zu vertiefen. Wir werfen mit ihm zusammen einen Blick zurück auf fünf Jahre Beratungsarbeit.

humanrights.ch: Lieber David, du warst die treibende Kraft hinter dem Aufbau der Beratungsstelle für Menschen in Freiheitsentzug bei humanrights.ch. Wie kam es dazu?

Wir hatten seit jeher Anfragen von Menschen aus Gefängnissen und ihren Angehörigen. Im Unterschied zu anderen Themenfeldern gab es in diesem Bereich schweizweit kein einziges Beratungsangebot. Und das, obwohl die Menschen in Gefängnissen jeden Tag mit Grundrechtseingriffen konfrontiert sind. Auch international gab es immer wieder Kritik an den Haftbedingungen in der Schweiz – so etwa zur Untersuchungshaft oder zur stationären Massnahme nach Artikel 59. Weil wir die ratsuchenden Personen nirgends hin verweisen konnten, entschieden wir uns, ein eigenes Projekt auf die Beine zu stellen.

humanrights.ch: Wie seid ihr dabei konkret vorgegangen?

Ich habe während rund zwei Jahren mit über 20 Fachpersonen Gespräche geführt, um den Bedarf abzuklären. Die Umfrage ergab: Es gibt einen Bedarf, es gibt aber auch Bedenken.

humanrights.ch: Welche Bedenken wurden denn geäussert?

Der Strafvollzug ist in allen 26 Kantonen unterschiedlich geregelt, was eine besondere Herausforderung darstellt. Es gibt überdies verschiedene Haftsettings, welche spezifische rechtliche Fragestellungen mit sich bringen. In Untersuchungshaft stellen sich ganz andere Fragen als im Strafvollzug. Und im Massnahmenvollzug kommt auch noch die medizinisch-psychiatrische Ebene hinzu.

Einige der Fachpersonen haben aber auch grundsätzlich am Bedarf gezweifelt: Den Gefangenen stünde der Beschwerdeweg ja offen und sie könnten sich selbst wehren. Oder es wurde eingewendet, dass die Vollzugsinstitutionen ja für die korrekte Umsetzung der Menschenrechte zuständig sind und ausserdem regelmässig durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter kontrolliert würden.

humanrights.ch: Ist es aus heutiger Sicht zielführend gewesen, das Angebot trotzdem zu starten?

Ja, definitiv. Gefangene sind tagtäglich mit schwerwiegenden und vielfältigen Grundrechtseingriffen konfrontiert. Gleichzeitig stehen sie oftmals sehr allein da, sobald das Strafverfahren abgeschlossen ist und der*die Pflichtverteidiger*in das Mandat niederlegt. Gefangene verfügen oft weder über ein familiäres Umfeld, das sie unterstützen könnte, noch über die finanziellen Mittel, um sich eine*n Rechtsanwält*in zu leisten. Die Menschen im Gefängnis haben auch keine Lobby oder eine Gewerkschaft, die ihnen eine Stimme geben könnte. Sie brauchen professionelle Unterstützung, um ihre Rechte wirksam geltend zu machen.  Eine theoretische Möglichkeit, sich bei einem Gericht zu beschweren reicht hierzu nicht aus. Das Recht auf Rechtsberatung ist auch in den UNO-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen («Nelson Mandela Rules») und den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen des Europarats verankert. Durch die Schaffung des Beratungsangebots konnten wir dieser vulnerablen Gruppe und deren menschenrechtlichen Herausforderungen eine Sichtbarkeit verschaffen.

humanrights.ch: Wie funktioniert die Rechtsberatung?

Immer am Donnerstagnachmittag von 12 bis 18 Uhr können uns die Gefangenen und ihre Angehörigen auf unserer Telefonhotline erreichen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, uns per E-Mail oder auf dem Postweg zu kontaktieren. In den letzten fünf Jahren haben wir so rund 690 Falldossiers bearbeitet. Einzelne Personen begleiten wir schon fast seit Beginn. So etwa Mustafa Nasar, der mittlerweile seit 10 Jahren ohne rechtskräftiges Urteil in der Schweiz inhaftiert ist. Auch andere Langzeitinhaftierten beraten wir seit mehreren Jahren. Ausserdem melden sich auch immer wieder Rechtsanwält*innen oder Mitarbeitende aus den Vollzugseinrichtungen mit spezifischen Fallkonstellationen bei uns.

humanrights.ch: Wie sieht die Beratungsarbeit konkret aus?

Zuerst einmal hören wir die ratsuchenden Personen an. Die Bedeutung dieser Dienstleistung wird oftmals unterschätzt. Im Rahmen des Zuhörens geht es darum, die richtigen Fragen zu stellen, um so gemeinsam ein Bild der Situation und der drängendsten Probleme zu erhalten und gemeinsam Handlungsoptionen zu erarbeiten. Als Rechtsberater*in ist man oft mit negativen Emotionen wie Wut, Frust und Angst seitens der Gefangenen konfrontiert. Durch ein empathisches, aktives Zuhören kann es immer wieder gelingen, die Menschen abzuholen und ihr Vertrauen zu gewinnen. Eine Person hat mir einmal gesagt: «Nach über drei Jahren im Gefängnis, sind Sie die erste Person, die mir wirklich zugehört hat». Und ich glaube, dass es vielen Gefangenen so geht. Der Aufbau einer Vertrauensbeziehung ist ein zentrales Element für eine sinnvolle Rechtsberatung. In diesem Bereich gibt es sicher auch bei Anwält*innen grossen Nachholbedarf.

humanrights.ch: Wie meinst du das?

Wir haben immer wieder Anfragen von Menschen in der U-Haft, die jegliches Vertrauen in ihre Pflichtverteidiger*innen verloren haben. Diese Menschen befinden sich in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation. Eine fürsorgliche Interpretation des Verteidigungsauftrags wäre hier besonders wichtig. Neben entsprechenden Zusatzausbildungen oder Supervisionen fehlt es hier den Anwält*innen wohl auch an den nötigen Ressourcen im Arbeitsalltag.

humanrights.ch: Zurück zur Beratungsarbeit von humanrights.ch: Was kannst du konkret für die Ratsuchenden tun?

Natürlich wollen die Leute wissen, was ihre Rechte sind – hier gibt es eine riesige Lücke: Niemand erklärt den Gefangenen oder ihren Angehörigen beim Strafantritt ihre Rechte. Wir bieten ihnen hier eine wichtige Orientierung. Es ist für die Menschen sehr wertvoll zu sehen: «Ah, hier wurden meine Rechte verletzt». Oder auch: «Das fühlt sich zwar ungerecht an, aber rechtlich ist diese Praxis abgesichert». In Absprache mit den Gefangenen nimmt unsere Beratungsstelle auch Kontakt mit den Institutionen und Behörden auf, bittet diese um ihre Perspektive auf die Sachlage, weist sie auf konkrete Probleme oder systematische Schwachstellen im Grundrechtsschutz hin.

Manchmal ist es für die Gefangenen schwierig zu verstehen, dass es bei rechtswidrigen Zuständen keinen Knopf gibt, den man zur Verbesserung der Situation drücken könnte. So etwa im Bereich der Verwahrung nach Artikel 64 Strafgesetzbuch oder in der U-Haft, wo sich Gefangene in der Schweiz sehr oft Haftbedingungen ausgesetzt sehen, die rechtlich nicht zulässig sind.

humanrights.ch: Kannst du das erläutern?

Im Kern geht es um das Verhältnismässigkeitsprinzip aus Artikel 5 der Bundesverfassung. Dieses besagt, dass der Staat nur so weit in die Grundrechte seiner Bürger*innen eingreifen darf, wie dies zur Erreichung des Ziels unbedingt notwendig ist. Bei der U-Haft geht es um die Sicherstellung der Strafuntersuchung; die Gefangenen gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Bei der Verwahrung nach Artikel 64 geht es um den Schutz der Öffentlichkeit; die Gefangenen haben ihre deliktbezogene Strafe bereits abgesessen, beziehungsweise ihre «Schuld» ausgeglichen. In beiden Haftsettings sind die Personen aber zum Teil äusserst restriktiven Haftbedingungen ausgesetzt, welche einen strafenden Charakter haben und sachlich nicht zu rechtfertigen sind.

humanrights.ch: Macht die Beratungsstelle auch formelle Rechtsbeschwerden?

Wenn Rechtsbeschwerden notwendig sind – etwa gegen einen negativen Entscheid zur bedingten Entlassung – vermitteln wir Anwält*innen aus unserem Netzwerk. Auch Langzeitinhaftierten oder Menschen im Massnahmenvollzug weisen wir in der Regel an Anwält*innen weiter. Was wir jedoch in der Vergangenheit auch schon gemacht haben, sind aufsichtsrechtliche Beschwerden. Dies aber nur, wenn es um strukturelle Mängel geht. Ein Vorteil unserer Beratungsarbeit ist ja, dass wir problematische Muster erkennen können, wenn verschiedene Menschen ähnliche Sachverhalte schildern. Eine Beschwerde ist aber immer das allerletzte Mittel, wenn sämtliche Dialogversuche gescheitert sind.

humanrights.ch: Was waren die häufigsten Anliegen, die an dich herangetragen worden sind?

In der Untersuchungshaft kontaktieren uns oftmals Angehörige von Gefangenen. Sie wissen manchmal nicht, wo diese untergebracht sind. Sie machen sich grosse Sorgen um deren Gesundheit und fragen sich, wie lange das noch dauert. Die Situation ist für die Betroffenen oftmals kaum auszuhalten. Man lässt die Gefangenen manchmal ohne weitere Erklärungen mehrere Monate in Einzelhaft warten, bevor eine nächste Anhörung stattfindet. Kontakte mit Angehörigen werden massiv eingeschränkt, Besuche können in vielen Gefängnissen nur hinter Trennscheiben durchgeführt werden. Auch die Beziehung zu den Anwält*innen ist wie erwähnt nicht immer einfach. Diese wehren sich nur selten gegen menschenrechtswidrige und gesundheitsschädigende Haftbedingungen in der U-Haft und priorisieren in ihrem Mandat die Verteidigung im Strafprozess.

humanrights.ch: Welche Probleme stellen sich beim Vollzug der Strafe? 

Die Menschen ersuchen uns um Rat bei Entscheiden der Vollzugsbehörden. Etwa, wenn eine bedingte Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe verweigert wird. Oder wenn der Urlaub nicht gewährt wird. Oder wenn sie sich in einem falschen Haftsetting befinden. Viele Inhaftierte warten zum Teil sehr lange in einem Regionalgefängnis, bis sie in eine für den Vollzug vorgesehene Strafanstalt oder in eine Massnahmeeinrichtung verlegt werden. Hinzu kommen all die Themen und Grundrechtseingriffe im Alltag der Gefangenen innerhalb der Einrichtungen. Es geht da beispielsweise um die Finanzen der Inhaftierten oder um Disziplinierungen – etwa durch Bunkereinschluss –, aber auch um subtile Formen des Machtmissbrauchs durch diskriminierende Sprüche und Behandlungen.

humanrights.ch: Kannst du ein Beispiel nennen?

Kürzlich hat sich ein Mann ägyptischer Herkunft bei uns gemeldet, der sich bei einem Arbeitsunfall die Fingerkuppe abgeschnitten hatte. Ein Aufseher, mit dem er es zuvor schon nicht einfach hatte, hätte ihm daraufhin gesagt: «mit Euch ist es immer so …». Es geht aber nicht primär um das Verhalten von einzelnen Aufseher*innen, sondern um institutionelle Praktiken, die bei den Menschen ein Gefühl des Ausgeliefertseins auslösen können. So wurde uns kürzlich aus einer Einrichtung mitgeteilt, dass die Gefangenen jeweils mit zwei Franken gebüsst werden, wenn sie bei der Arbeit fehlerhaft aufräumen. Etwa wenn sie den Gartenschlauch nicht richtig zusammenrollen oder die Schaufel nicht an den richtigen Ort hinstellen. Und das ganz unabhängig davon, ob sie bereits älter sind oder psychische Probleme haben. In anderen Einrichtungen erhalten die Gefangenen am Wochenende nur zwei Mahlzeiten. Dies obwohl gemäss den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen drei Mahlzeiten zwingend vorgesehen sein müssen.

humanrights.ch: Melden sich auch Personen aus dem Massnahmenvollzug? 

Ja, wir haben sehr viele Anfragen aus der sogenannt kleinen Verwahrung oder der Verwahrung nach Artikel 64 Strafgesetzbuch. Es handelt sich hierbei um Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, künftige Straftaten zu verhindern. Heute befindet sich bereits jede*r vierte verurteilte Straftäter*in im präventiv ausgerichteten Verwahrungs- bzw. Massnahmenvollzug. Die Verwahrung nach Artikel 64 StGB bedeutet für die 150 Betroffenen in der Regel ein lebenslänglicher Freiheitsentzug. Anders ist es bei der stationären Massnahme nach Art. 59: hier sollen psychisch kranke Menschen mittels stationären Therapien wieder in die Gesellschaft integriert werden.

humarights.ch: Welche Probleme gibt es im Umgang mit der «kleinen Verwahrung»?

Die Menschen werden zum Teil auch für kleine Vergehen jahrelang eingesperrt – einzig aufgrund einer prognostizierten Gefährlichkeit. Der Freiheitsentzug kann unbegrenzt verlängert werden. Dies ist aus meiner Sicht mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip nicht zu vereinbaren. Man spricht hier juristisch zwar von «Massnahmen». Effektiv hat das Eingesperrtsein für die Gefangenen aber einen strafenden Charakter: Die allermeisten befinden sich in geschlossenen Einrichtungen, die der Strafvollzugslogik unterworfen sind. Die ratsuchenden Personen sind frustriert und wütend über die fehlende Perspektive und die ungewisse Dauer des Freiheitsentzugs. Für mich war es in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, inwiefern diese jahrelangen psychiatrischen Behandlungen im Zwangskontext eine heilende Wirkung auf die ratsuchenden Personen haben könnten.

Das Strafgesetzbuch spricht zwar nicht von einer Heilung, sondern von Rückfallverhütung. Aber sind diese Elemente wirklich voneinander zu trennen? Zudem: Wenn keine intrinsische Motivation besteht: Kann eine Therapie dann wirklich erfolgreich sein? In einem Fall aus der Beratungspraxis kam es sogar dazu, dass man den Gefangenen mittels Zwangsmedikation zu einer Therapie im Sinne von Artikel 59 Strafgesetzbuch motivieren bzw. zwingen wollte. Das ist ein massiver Grundrechtseingriff, ohne dass es dabei um eine akute selbst- oder Fremdgefährdung gegangen wäre. Der Fall ist aktuell beim Bundesgericht hängig – wir haben den Anwalt mit einem menschenrechtlichen Argumentarium unterstützt.

humanrights.ch: Gibt es Situationen oder Schicksale, die du in besonderer Erinnerung hast oder die dich besonders stark beschäftigt haben?

Besonders prägend war für mich die Geschichte von Raphael Kiener. Seine Eltern hatten mich kurz nach seiner Verhaftung kontaktiert. Die Mutter hat mir schon damals berichtet, dass es ihrem Sohn nicht gut gehe. Ein paar Monate später habe ich dann die Todesanzeige erhalten, das war für mich ein grosser Schock. Raphael hat sich in einer psychiatrischen Klinik erhängt. Zuvor hatte man ihn während rund sechs Monaten 23 Stunden am Tag in eine Zelle gesperrt – trotz einer aktenkundig paranoiden Schizophrenie. Prägend war für mich etwa auch unsere Aufarbeitung des Falls von Brian Keller alias «Carlos». Mit unserer Chronik haben wir sicher zu einer Verbesserung der Situation beigetragen können.

humanrights.ch: Wo siehst du aus menschenrechtlicher Sicht die grössten Herausforderungen im Schweizer Justizvollzug?

Die zentrale Herausforderung sehe ich darin, den Gefangenen eine Stimme zu geben. Wenn wir über einen menschenwürdigen Strafvollzug diskutieren wollen, müssen wir deren Perspektive ins Zentrum stellen. Hierzu braucht es mehr zivilgesellschaftliche Organisationen mit genügend Ressourcen, welche dieser Bevölkerungsgruppe eine Stimme geben. In Deutschland gibt es ausserdem eine Gefangenengewerkschaft: Müsste in der Schweiz nicht der Gewerkschaftsbund tätig werden? Ausserdem muss der Zugang zum Recht für Gefangene und ihre Angehörigen dringend verbessert werden. Hierzu müssen bestehende Rechtsberatungsangebote gefördert oder unabhängige Ombuds- und Beschwerdestellen geschaffen werden. Dies wäre auch ein wirksamer Antrieb «von unten», um systembedingte Lücken im Menschenrechtsschutz für Gefangene zu schließen.

humanrights.ch: Welches sind die Herausforderungen für die Weiterführung dieses Beratungsangebotes?

Die Finanzierung unseres Beratungsangebotes gestaltet sich schwierig. Mein*e Nachfolger*in wird nur noch ein Stellenpensum von 40% zur Verfügung haben – das ist eigentlich zu wenig, um den Bedarf abzudecken. Um unser Beratungsangebot fortzuführen, sind wir dringend auf private Gönner*innen angewiesen, die unser Projekt mit jährlichen grosszügigen Beiträgen unterstützen.

humanrights.ch: Warum gestaltet sich die Finanzierung so schwierig?

Es fehlt bei potenziellen Geldgeber*innen und in der Gesellschaft allgemein an einem Bewusstsein für die Bedeutung eines menschenwürdigen Strafvollzugs. Der Freiheitsentzug kann uns alle betreffen. Sei es, weil wir selber in eine Situation kommen, in denen wir straffällig werden. Oder aber, weil Angehörige von uns – zum Beispiel unsere Kinder oder unsere Partner*innen – im Gefängnis landen. Ausserdem liegt es im höchsten Interesse von uns allen, dass Gefangene nach der Haftentlassung wieder in der Gesellschaft Tritt fassen.

Der ehemalige Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel umschreibt die Bedeutung eines menschenwürdigen Strafvollzugs für unser Unterstützungskomitee wie folgt: «Eine Gesellschaft zeigt ihren Wert, ihren Respekt für Menschlichkeit und Menschenrechte am deutlichsten darin, wie sie mit den Menschen umgeht, denen sie die Freiheit entzogen hat.»

humanrights.ch: Was beschäftigt dich persönlich nach fünf Jahren intensiver Auseinandersetzung mit Menschen im Freiheitsentzug und ihren Angehörigen?

Zu Beginn stand bei mir die Frage im Zentrum: Ist diese oder jene Situation rechtsmässig oder nicht? Persönlich frage ich mich nach über fünf Jahren Beratungsarbeit für Menschen im Gefängnis heute eher: Macht unser Umgang mit Kriminalität und insbesondere das Einsperren von Menschen in Zellengefängnissen wirklich Sinn? Oder läuft da nicht etwas ganz Grundsätzliches schief? Man sieht als Rechtsberater*in einfach viel Leid, das durch das Einsperren der Menschen angerichtet wird und denkt sich: Muss das wirklich sein? Wie könnt man es besser machen? Gefangene verlieren die Verbindung zur Welt und werden krank. Beziehungen gehen in die Brüche, Kinder verlieren ihre Eltern, Anstellungsverhältnisse werden gekündigt. Viele Gefangene fühlen sich ungerecht behandelt, sie entwickeln eine Wut auf die Behörden und unser Rechtssystem. Das sind alles keine guten Voraussetzungen, um das Ziel der Resozialisierung zu erreichen oder künftige Straftaten von wem auch immer zu verhindern.

Es geht mir hier hierbei auch keineswegs darum, einzelne Institutionen oder Mitarbeitende anzuprangern. Diese leisten in den meisten Fällen menschlich gute Arbeit in einem herausfordernden Umfeld. Ich persönlich habe den Austausch mit den Behörden und den Vollzugseinrichtungen in meiner Arbeit auch sehr geschätzt.

humanrights.ch: Was wäre denn die Alternative zur Freiheitsstrafe?

Was mich stört, ist dass man über Alternativen oftmals so spricht, als wären es Alternativen zu einem System, das funktioniert. Aber stimmt das wirklich? Die Freiheitsstrafe wirkt in Bezug auf schwere Delikten weder abschreckend, noch hat sie eine resozialisierende Wirkung. Das ist unter Kriminolog*innen eigentlich unumstritten. Die vorgeblichen sicherheitspolitischen Ziele werden demnach aus meiner Sicht verfehlt. Was übrig bleibt, ist die Unschädlichmachung von Menschen per Verwahrung oder der gesetzlich vorgesehene „Ausgleich der Schuld“ – also der Vergeltungsgedanke. Das kann man sinnvoll finden oder auch nicht. Aber angesichts von jährlichen Ausgaben von über einer Milliarde Franken für den Strafvollzug und dem massiven Grundrechtseingriff, der mit einer Freiheitsstrafe verbunden ist und die Angehörigen mitbestraft, bräuchte es unbedingt eine gesellschaftliche Diskussion dazu –unter Einbezug vieler Perspektiven. Insbesondere auch „Survivors“ – oder im allgemeinen Sprachgebrauch «Opfer» – müssen hierbei gehört werden. Die Freiheitsstrafe zielt nämlich oft an deren tatsächlichen Bedürfnissen vorbei. Dies beschreibt Danielle Sered in ihrem Buch «Until we Reckon» eindrücklich.

humanrights.ch: Wie könnte eine solche Diskussion angestossen werden?

Als Grundlage für eine sachliche, gesellschaftliche Diskussion bräuchte es eine umfassende Analyse, die sich nicht nur kritisch mit der Frage der formellen Rechtsmässigkeit auseinandersetzt, sondern mit dem Prinzip der Freiheitsstrafe selbst. Was bewirkt die Freiheitsstrafe effektiv? Welche Auswirkungen hat sie für die Betroffenen, für die Angehörigen, für die Wirtschaft und für unsere Gesellschaft insgesamt? Welche Personengruppen werden eingesperrt: sind es wirklich diejenigen, welche den grössten gesellschaftlichen Schaden anrichten? Oder eben: Welchen Sinn messen die Opfer von Straftaten der Freiheitsstrafe bei? Und: Welche alternativen Möglichkeiten hätte die Gesellschaft, konstruktiver mit Straftaten oder schädlichen Handlungen umzugehen? Als Vorbild für eine derartige Analyse könnte die Untersuchung der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) zu den administrativen Versorgungen dienen. Diese hat es leider gemäss Louise Hauptmann verpasst, die Verbindungslinien zur heutigen Praxis des Freiheitsentzugs offenzulegen.

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Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

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